medstra-News 84/2026 vom 4.11.2026
Am 27.10.2026 begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Strafprozess gegen einen Altenpfleger wegen zweifachen versuchten Mordes und sechsfacher gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf: Der Pfleger soll im Jahr 2025 mehreren demenzkranken Bewohnern eines Seniorenheims ohne medizinische Notwendigkeit Insulin verabreicht haben. Die Betroffenen schwebten teilweise in Lebensgefahr.
Zum Prozessauftakt gestand der Mann die Taten, erklärte jedoch, dass er niemanden habe verletzen oder töten wollen. Der Pfleger soll seit September 2023 in einem Seniorenheim beschäftigt gewesen sein und dort die Leitung eines Wohnbereichs für Menschen mit Demenz übernommen haben. Auf der Station lebten nach seinen Angaben 22 Bewohner, die von insgesamt zehn Angestellten betreut wurden. Im Verlauf seiner Tätigkeit habe er sich zunehmend überfordert gefühlt. Seiner Darstellung zufolge bestand ein erhebliches Missverhältnis zwischen dem Pflegeaufwand und den vorhandenen personellen Ressourcen. Die Bewohner seien aus seiner Sicht nicht ausreichend versorgt worden, während das Personal unter einer hohen Arbeitsbelastung gestanden habe. Diese Umstände veranlassten ihn – laut einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung –, einzelnen Bewohnern Insulin zu verabreichen, um auf diese Weise auf die Missstände aufmerksam zu machen. So habe er gehofft, dass im Krankenhaus den behandelnden Ärzten der desolate Zustand der Betroffenen auffiele und diese dann Druck auf das Seniorenheim ausüben würden.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen fünf über 80 Jahre alte Bewohner betroffen gewesen sein, die alle nicht an Diabetes gelitten hätten. Die Verabreichung von Insulin soll deshalb zu einem gefährlichen, zum Teil lebensbedrohlichen Abfall ihres Blutzuckerspiegels geführt haben. Die insgesamt sechs Taten sollen sich zwischen dem 23.7. und dem 19.9.2025 ereignet haben. In vier Fällen soll der Angeklagte nach der Insulingabe selbst den Rettungsdienst alarmiert haben; in diesen Fällen steht der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung im Raum. In zwei weiteren Fällen soll er einen solchen Notruf nicht abgesetzt haben, weshalb dort nach Angaben der Staatsanwaltschaft zusätzlich ein versuchter Mord wegen bestehender Arg- und Wehrlosigkeit der Bewohner in Betracht kommt.
Seit seiner Festnahme am 20.9.2025 befindet sich der Altenpfleger in Untersuchungshaft. Ein Urteil könnte im Dezember 2026 fallen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
