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Landgericht Konstanz verurteilt falschen „Schönheitsarzt“ zu Haftstrafe

medstra-News 85/2026 vom 4.11.2026

Das Landgericht Konstanz hat am 26.10.2026 einen 28-jährigen Mann wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, gefährlicher Körperverletzung und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann soll sich fälschlich als Arzt ausgegeben und zahlreiche kosmetische Behandlungen durchgeführt haben. Er soll weder über ein abgeschlossenes Medizinstudium noch über eine gültige ärztliche Approbation verfügt haben, sondern nur über eine Ausbildung zum Rettungssanitäter.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er mittels gefälschter Zeugnisse und einer falschen Approbation eine Anstellung bei einer Schönheitspraxis erhalten habe. Zwischen Anfang März und Mitte April 2026 habe der Mann insgesamt 466 kosmetische Unterspritzungen mit Botox und Hyaluronsäure durchgeführt, darunter auch bei zwei 17-jährigen Patientinnen. Behandlungsfehler waren laut einem Gutachten indes nicht ersichtlich. Die Inhaber der Kette, zu der die Praxis gehört, erklärten bereits vor Prozessbeginn öffentlich, dass sie ebenso wie ihre Patientinnen und Patienten von dem 28-Jährigen getäuscht worden seien.

Bereits zu Beginn des Gerichtsverfahrens hatte der Mann die Taten eingeräumt. Die falschen Zeugnisse und die falsche Approbation erwarb er seinen Angaben zufolge bei einem chinesischen Onlineanbieter. Er erklärte, dass er sich nach gesellschaftlicher Anerkennung gesehnt und deshalb auch seinem persönlichen Umfeld vorgespielt habe, Medizin studiert zu haben. Während des Prozesses zeigte er sich reumütig und entschuldigte sich in seinem Schlusswort ausdrücklich bei den betroffenen Patientinnen und Patienten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Verlag C.F. Müller

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