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Keine pandemiebedingte Aussetzung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen

medstra-News 32/2020

Entgegen einem Antrag der Linksfraktion hat der Familienausschuss des Bundestags am 13. Mai eine Aussetzung der Pflichtberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz abgelehnt. Die Linksfraktion hatte darin die Bundesregierung und die Länder aufgefordert, Schwangerschaftsabbrüche als notwendige und nicht aufschiebbare medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen einzuordnen. Zudem sollte die in § 218a StGB verankerte Beratungspflicht vorübergehend ausgesetzt werden, um Schwangere in dieser besonderen Lage zu entlasten. Wenngleich eine freiwillige Beratung danach auch weiterhin möglich geblieben wäre, hätte dies die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der Schwangeren auch ohne vorangegangene Beratung erlaubt.
Während die Grünen den Antrag unterstützten, sprachen sich alle anderen Fraktionen teils deutlich dagegen aus. So hieß es aus Unionskreisen, eine derartige Aussetzung käme der Aufkündigung des mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses in dieser Frage gleich. Die AfD-Fraktion erblickte in dem Vorstoß sogar einen Versuch, die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Hintertür auszuweiten. SPD und FDP sahen hingegen keinen Anlass zu gesetzlichen Änderungen, da Schwangerschaftsabbrüche mangels Planbarkeit auch in Pandemiezeiten zu den notwendigen Eingriffen gehörten und eine Beratung online oder per Telefon erfolgen könne.


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