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Bundestag beschließt Digitalisierungsgesetz für Gesundheitswesen

medstra-News 66/2019

Gegen die Stimmen von Grünen und Linken und bei Enthaltung von FDP und AfD hat der Bundestag am 7. November 2019 das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Damit soll gesetzlich Versicherten künftig die Möglichkeit eröffnet werden, zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüfte Gesundheits-Apps auf Rezept bzw. Verordnung zu erhalten. Deutschland ist damit das erste Land weltweit, in dem dies möglich ist.


Zudem werden Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, sich an die bestehende Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens anzuschließen. Durch die Schaffung neuer Schnittstellen sollen darüber hinaus die bereits bestehenden IT-Systeme interoperabel werden und so zu einem besseren Informationsaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen beitragen.


Weiterhin für Diskussionen sorgt dagegen, dass die bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten der Patienten in einem Forschungsdatenzentrum zusammengefasst und so – wenn auch in pseudonymisierter Form – der Forschung zugänglich gemacht werden sollen. Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Weitergabe der Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken verteidigte und dadurch gewinnbare neue Erkenntnisse zu Therapiemöglichkeiten etwa bei chronischen Erkrankungen betonte, sehen Kritiker erhebliche Gefahren für den Datenschutz. Insbesondere kritisieren sie, dass das DVG in seiner jetzt beschlossenen Form keine Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Patienten vorsieht. Der Gesetzgeber habe aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich der Gesundheitsdaten zu achten und sicherzustellen, dass derart sensible Daten hinreichend vor einem Missbrauch durch Hacker geschützt seien.


Verlag C.F. Müller

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