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Vorschlag zur Angleichung der Honorarsysteme für gesetzlich und privat Versicherte

medstra-News 60/2019

Die Bertelsmann-Stiftung hat in ihrer Arbeit „Ärztliche Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen“ für eine Neugestaltung der Honorarsysteme von gesetzlich und privat Versicherten plädiert. Die Autoren Jürgen Wasem und Anke Walendzik stellten dabei „den Versorgungsbereich in den Fokus, in dem die gleiche Leistung von niedergelassenen Ärzten und im Krankenhaus erbracht werden kann.“

In ihrer Studie schlagen die Autoren vor, einen dritten, vom ambulanten und stationären Sektor abgegrenzten Versorgungsbereich einzuführen. In diesem Versorgungsbereich sollen einheitliche Regeln für Vertragsärzte und Krankenhäuser gelten. Zudem wird im Papier vorgeschlagen, die Honorarsysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung anzugleichen.

Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschland kritisierte den Vorstoß. „Die so diskutierte Angleichung beider Vergütungssysteme berücksichtigt zudem nicht, dass bei aller möglicher Kritik am Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorarordnung, der freie Beruf des Arztes einen Anspruch auf eine freie Gebührenordnung ‚GOÄ‘ hat“, merkt das Vorstandsmitglied Hans-Friedrich Spies an. Der Verband plädierte vielmehr für das von ihnen erarbeitete Konzept zur Überwindung der Sektorengrenze.


Verlag C.F. Müller

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