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Bundesrat billigt Gesetzesreform für mehr Arzneimittelsicherheit

medstra-News 40/2019

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gebilligt, ohne den Vermittlungsausschuss einzuberufen, wie dies vorher noch von Vertretern der Länder Brandenburg und Thüringen gefordert worden war. Obgleich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie daher von einer „verpassten Chance“ sprach, ist damit der Weg frei für ein umfangreiches Paket an Maßnahmen, von denen die wichtigsten hier kurz erwähnt werden sollen:
Mit dem neuen GSAV sollen Bundesbehörden mehr Kompetenzen für den Rückruf unsicherer Arzneimittel erhalten, etwa bei Qualitätsmängeln oder einem Verdacht auf Fälschungen. Gleichzeitig sollen GKV-Versicherte bei dadurch erforderlich gewordenen Neuverordnungen keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Die Krankenkassen erhalten zudem einen Regressanspruch gegen den Hersteller. Für das Anfertigen von Arzneien durch Apotheker werden nach Inkrafttreten des Gesetzes Festpreise gelten, Heilpraktiker bedürfen zur Herstellung verschreibungspflichtiger Medikamente künftig einer Erlaubnis. Neben weiteren Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen ebnet das GSAV auch der Einführung des elektronischen Rezepts den Weg. So wird es Ärzten in Zukunft möglich sein, Patienten nach einer Online-Sprechstunde Medikamente auf elektronischem Weg zu verordnen.


Abschließend genannt seien Vereinfachungen bei der Genehmigung von medizinisch erforderlichem Cannabis, eine Neuregelung der Vergütung von Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz sowie Maßnahmen betreffend die Behandlung von Gerinnungsstörungen.


Verlag C.F. Müller

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