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Bundesregierung stellt Referentenentwurf für neuen § 219a StGB vor

medstra-News 3/2019

Nach langem Streit und kontroversen Debatten hat sich die Bundesregierung am vergangenen Montag auf einen Referentenentwurf verständigt, der eine Änderung der Strafvorschrift zur Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB vorsieht. Nach mehreren übereinstimmenden Medienberichten bleibe das Werbeverbot bestehen. Doch werde die Strafvorschrift in einem neuen Absatz 4 um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt. Danach dürfen Ärzte und Kliniken darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und auf weitere Informationen neutraler Stellen wie zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer hinweisen.


Darüber hinaus soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen und welche Methoden sie anwenden. Diese Liste soll monatlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht werden.


Die ersten Reaktionen auf den Entwurf fallen geteilt aus: Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery bezeichnete den erzielten Kompromiss als tragfähig und als Hilfe sowohl für Frauen in Notlagen als auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Kritischer äußerten sich Vertreter der FDP und Grünen. Auch die Gynäkologin Dr. Kristina Hänel merkte an, dass mit dem Entwurf allein die Information über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs legal sei, Angaben wie die auf ihrer Homepage aber strafbar blieben. In einem Kommentar für die Süddeutsche Zeitung kritisierte Barbara Vorsamer, dass der vorgelegte Entwurf als nur vermeintliche Lockerung tatsächlich ein deutliches Verbot sei, da Praxen weiterhin nicht öffentlich darüber informieren dürften, welche Methoden es gäbe, welche davon für sinnvoll gehalten werden und welche davon von den Praxen angeboten werden.


Mit dem Entwurf vorgesehen ist zugleich eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen durch die Krankenkassen, die in Zukunft bis zum 22. Lebensjahr möglich sein soll. Der Referentenentwurf wird in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und mit den Ländern und Verbänden beraten. Schon am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.


Verlag C.F. Müller

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