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Bundesregierung will Kinderschutz stärken

medstra-News 17/2021

Bundesregierung will Kinderschutz stärken Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem neuen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden. Das Ziel des Entwurfs ist, ein „wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt“, zu etablieren. Unter anderem wird dort geregelt, dass sich Jugendämter an Angehörige der Heilberufe zurückmelden sollen, wenn diese vorher Meldungen zu gewichtigen Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdungen an die Jugendämter gegeben haben. Diese und weitere Regelungen des Entwurfs begrüßte auch Jörg Fegert, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsyichatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. Gerade in der Coronapandemie hätten Ärztinnen und Ärzte bei Anfragen an der Medizinischen Kinderschutzhotline immer wieder einen „kompletten Blindflug“ beklagt, so der Mediziner. Oft hätten die Ärzte keine Rückmeldungen vom Jugendamt erhalten und so nicht wissen können, ob in dem Fall gehandelt worden sei. Weiter wird in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagen, die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz auszubauen und zu verbessern. Gesetzliche Krankenkassen sollen dabei eine Mitverantwortung tragen. Die Kooperation zwischen dem Jugendamt und den Ärzten und anderen Heilberufsangehörigen sowie mit dem Jugendgericht, Familiengericht und den Strafverfolgungsbehörden soll gestärkt werden. Auch mit Lehrern soll besser zusammengewirkt werden. Weiter sollen Personen, die Informationen über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt melden, in geeigneter Weise an der folgenden Gefährdungseinschätzung beteiligt werden. Eltern sollen zudem bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch erhalten, mit dem sie Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind erhalten. Schließlich sollen Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Dazu sollen Ombudsstellen gesetzlich verankert werden, die die Beteiligung jüngerer Menschen und ihrer Eltern stärken.


Verlag C.F. Müller

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