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Prozessauftakt wegen unerlaubter Herstellung von Krebsmedikamenten

medstra-News 19/2021

Vor dem Hamburger Landgericht hat der Prozess (Az.: 624 KLs 8/19) gegen einen 72-jährigen Molekularbiologen begonnen, der das zur Immuntherapie bei Krebspatienten eingesetzte Mittel GcMAF zwischen 2014 und 2017 an Ärzte und Heilpraktiker im In- und Ausland verkauft haben soll, ohne die dazu erforderliche Genehmigung besessen zu haben. Der Angeklagte, der weder als Arzt noch als Apotheker zugelassen sei, habe laut Staatsanwaltschaft vielmehr bewusst das Arzneimittelgesetz umgangen, indem er die Besteller formularmäßig dazu aufgefordert habe, anzugeben, das Medikament jeweils selbst hergestellt zu haben. Er soll dadurch mit etwa 400 Lieferungen rund 1,9 Millionen Euro eingenommen haben.


Verlag C.F. Müller

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