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Erschaffung menschlicher Embryonenmodelle ohne Befruchtung

medstra-News 21/2021

Zwei internationale Forscherteams aus Australien und Texas haben menschliche Zellhaufen hergestellt, ohne vorher eine künstliche Befruchtung vorzunehmen. Laut ihrer Veröffentlichung im Fachblatt „Nature“ ähneln die erstellten Zellhaufen in Größe und Gestalt als auch der Zellanzahl und Struktur sowie der Genaktivität dem embryonalen Stadium der Blastozyste. Blastozysten entstehen auf natürlichem Wege fünf bis sechs Tage nach der Befruchtung der Eizelle durch ein Spermium. Aufgrund der Ähnlichkeit zu den natürlichen Blastozysten bezeichnen beide Forschergruppen den künstlich erzeugten Zellklumpen als Blastoiden. Die Erstellung gelang auf unterschiedliche Weise. Das Team um Jose Polo von der australischen Monash University in Clayton konnte die Blastoiden aus umprogrammierten Bindegewebszellen (Fibroblasten) herstellen. Die zweite Gruppe rund um Jun Wu von der University of Texas in Dallas nahm als Grundlage für die Herstellung embryonale Stammzellen und umprogrammierte adulte Zellen. Die Blastoiden enthalten trotz aller Ähnlichkeit weitere Zelltypen, die nicht in natürlichen Blastozysten vorkommen. Zudem erklärte Nicolas Rivron vom Institut für Molekulare Biotechnologie in Wien, dass die Zusammensetzung und Funktion der Blastoide noch nicht gänzlich erforscht werden konnte; sie bilden sich bis dato sehr ineffizient und sind dreimal langsamer als Embryonen, was darauf schließen ließe, dass einige Elemente im Vergleich zu den Blastozysten fehlen.

Ziel beider Forschungsgruppen ist es, mit Hilfe der neugewonnenen Blastoiden bessere Einblicke in die frühen Entwicklungsstadien des Menschen zu gewinnen und Techniken zur künstlichen Befruchtung zu verbessern, um Schwangerschaftsverluste und Geburtsfehler zu verhindern. Bisher konnte diese bedeutende Forschung nur an gespendeten Blastozysten durchgeführt werden, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung zunächst erzeugt, sodann jedoch keine Verwendung gefunden haben.

Das für den Fortschritt der Fortpflanzungsmedizin erfreuliche Forschungsergebnis wirft bioethische und reproduktionsrechtliche Fragestellung auf. Zunächst ist der rechtliche Status der Blastoiden ungeklärt. Vor allem die Anwendung der auf einem internationalen Konsens beruhenden sogenannten 14-Tage-Regel, welche die Kultivierung von Embryonen länger als zwei Wochen nach der Befruchtung oder aber bis zur Bildung des Primitivstreifens – einem wichtigen Schritt der Embryonalentwicklung – untersagt, müsse diskutiert werden, so das Team um Polo.

Der Münsteraner Zellbiologe Hans Schöler hält angesichts der strikten Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes die Herstellung hierzulande für fraglich und sieht darin einen erheblichen Grund, wieso der Wissenschaftsstandort Deutschland für die Reproduktionsmedizin und -forschung erheblich an Bedeutung verliere. Der Medizinrechtler Jochen Taupitz von der Universität Mannheim hingegen sieht die Erzeugung derartiger zellulärer Artefakte mit deutschem Recht als vereinbar an, da sich aus ihnen kein ganzheitlicher Organismus entwickeln könne. Dennoch plädiert er dafür, die Erforschung an in vitro hergestellten Embryonen an deren Empfindungsfähigkeit zu koppeln, um Rechtssicherheit zu schaffen und neuste Erkenntnisgewinne der Reproduktionsmedizin innerhalb der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen. Die Empfindungsfähigkeit von Embryonen, unabhängig von der Art ihrer Erzeugung, stelle sich nach neueren Erkenntnissen erst bis etwas nach 28 Tagen nach der Befruchtung ein, so Taupitz.


Verlag C.F. Müller

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