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Verurteilung nach Ansteckung der Ex-Frau mit Corona in Österreich

medstra-News 35/2021 vom 21.5.2021

Das Landesgericht Linz hat einen 63-jährigen Mann zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem dieser seine Ex-Frau absichtlich angehustet und nachweislich mit dem Coronavirus infizierte. Das österreichische Gericht wertete die Ansteckung als versuchte schwere Körperverletzung. Im Zusammenhang mit dem bereits laufenden Scheidungsverfahren zwischen den Eheleuten, habe der Verurteilte trotz Infektion in dem damalig noch gemeinsam bewohnten Haus keine Maske getragen und immer wieder in Richtung seiner nun damaligen Ehefrau gehustet, so Gerichtssprecher Walter Eichinger. Laut Angaben der Frau habe sich ihr Ehemann trotz Symptomen nicht testen lassen und sei erst nach Aufforderung der Behörden zum Arzt gegangen, nachdem sie diese von dessen Zustand unterrichtet hatte. Daraufhin konnte eine Coronainfektion bei der Betroffenen feststellt werden, die jedoch nur leicht an Covid-19 erkrankte. Der Verurteile hingegen bestritt die Vorwürfe, er habe nach seinem positiven Test das gemeinsame Haus nicht mehr betreten. Seit dem 10. Mai 2021 ist das Urteil rechtskräftig.


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