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Anklage wegen Meineides gegen früheren Kollegen Högels

medstra-News 45/2021 vom 18.6.2021

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anfang Juni Anklage gegen einen früheren Kollegen des Krankenpflegers Niels Högel wegen bewusster Falschaussage unter Eid (§ 154 StGB) erhoben. Högel musste sich in mehreren Prozessen wegen Mordes an insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst verantworten, in deren Anschluss er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Bereits während der Prozesse hatten die Aussagen einiger Ex-Kollegen für Aufsehen gesorgt und das Gericht zu scharfer Kritik veranlasst, sodass sich dieses gehalten sah, diese unter Eid zu stellen. In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Richter sogar von „Vertuschung“ insbesondere am Krankenhaus in Oldenburg. Zehn Verfahren gegen unterschiedliche Zeugen wurden eröffnet, jedoch neun vor Anklageerhebung bereits eingestellt. Der Tatvorwurf gegen den 50-jährigen Beschuldigten ist nunmehr der Einzige, welcher zur Anklage gebracht wurde. Ihm wird vorgeworfen, unter Eid in einem der Verfahren gegen Högel 2019 als Zeuge bewusst wahrheitswidrige Aussagen getätigt zu haben. Inhaltlicher Schwerpunkt der vermeintlichen Falschaussagen war die Frage nach dienstlichen Auffälligkeiten von Niels Högel. Das Landgericht Oldenburg prüft nun die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.
In der Causa „Högel“ bestehen weitere Tatvorwürfe gegen Mitarbeiter der Kliniken, denen die Staatsanwaltschaft Oldenburg nach Abschluss der Verfahren gegen Högel nachgehen wird. In Rede stehen Beihilfen zu Tötungsdelikten durch Unterlassen oder fahrlässige Tötungen im Zuge der mutmaßlich passiven Begünstigung der Taten Högels durch frühere oder aktuelle Verantwortliche der Kliniken, etwa Geschäftsführer, Chefärzte oder auch Pflegedienstleiter. Diese sollen trotz interner Verdachtsmomente aus Sorge vor Reputationsschäden nicht eingeschritten sein.


Verlag C.F. Müller

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