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Bundesweite Ermittlungen gegen Covid-19-Testzentren

medstra-News 61/2021 vom 14.9.2021

Wie eine Umfrage von Nord- und Westdeutschem Rundfunk sowie der Süddeutschen Zeitung bei den Justizministerien der Länder und verschiedenen Staatsanwaltschaften ergab, laufen in Deutschland aktuell mehr als 90 Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von Coronatestzentren. So ermittle allein die Berliner Staatsanwaltschaft in 60 Fällen, nachdem die dortige Polizei zuvor 400 Testzentren überprüft hatte. In der Mehrzahl der Fälle gehe es um den Verdacht von Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) zulasten der Krankenkassen. Zugleich sei die Dunkelziffer hoch, da flächendeckende Kontrollen privat betriebener Teststationen meist nicht stattfänden.

Kritiker bemängeln, dass die seit März 2021 gültige erste Coronatestverordnung den Anspruch der Versicherten auf einen wöchentlichen kostenfreien Antigenschnelltest zunächst nicht mit Kontrollmechanismen für die Abrechnung der Schnelltests flankiert hatte. Mit der seit Juli gültigen zweiten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sollen bewusste Falschabrechnungen inzwischen aber erschwert werden.


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