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Bundesrat lehnt Entschließungsantrag für Abschaffung des § 219a StGB ab

medstra-News 68/2021 vom 23.9.2021

Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag der Bundesländer Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen zur Abschaffung des § 219a StGB abgelehnt. Die mehrheitlich von SPD, Grünen und Linkspartei geführten Landesregierungen gaben in ihrem Antrag zur Begründung an, dass schwangere Frauen erst durch die Informationsvermittlung dazu befähigt werden, selbstständig über das Ob und die Modalitäten des Schwangerschaftsabbruchs entscheiden zu können. Der zusätzlich auf den Schwangeren lastende Zeitdruck erfordere eine umfassende Aufklärung und direkt zugängliche Informationen auf den Webseiten der Ärzte.
Derzeit stellt § 219a StGB die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Von dem Werbeverbot umfasst sind auch sachliche Informationen über Angebote zu Schwangerschaftsabbrüchen und die konkrete Methode des ärztlichen Eingriffs.

Selbst wenn der Antrag im Bundesrat auf breite Zustimmung gestoßen wäre, hätte dieser nach der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundestags voraussichtlich keine Mehrheit gefunden. Das Ergebnis der Bundestagswahl und die im Anschluss daran neu gebildete Koalition könnte die Debatte um die Streichung des § 219a StGB allerdings wieder in Bewegung setzen und der Initiative möglicherweise zum Durchbruch verhelfen.


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