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Ausgabe 5/2021

medstra-statement

Prof. Dr. Katrin Gierhake, Regensburg
Maßstab der rechtfertigenden Einwilligung bei medizinischen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit – hier: Impfung gegen das Corona-Virus

 

Beiträge

Prof. Dr. Matthias Krüger, Ludwig-Maximilians-Universität München
Zur Strafbarkeit von Manipulationen bei der Impfpriorisierung

Dr. Sebastian T. Vogel
Sprache, Stil und Strategie in der medizinstrafrechtlichen Verteidigung (Teil 2)

Constantin Ladwig, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang im Gesundheitswesen

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Fest- und Gedächtnisschriften 2020

 

Entscheidungen

  • BVerfG, Beschl. v. 10.12.2020 – 1 BvR 1837/19 Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung
  • BGH, Urt. v. 24.11.2020 – 5 StR 553/19 (m. Anm. Jan Bauerkamp) Untreue durch Gewährung von Übergangsgeldern an Vorstandsmitglieder einer kassenärztlichen Vereinigung
  • BGH, Urt. v. 17.12.2020 – I ZR 235/16 Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker – Apothekenmuster II
    Landesberufsgericht für Heilberufe NRW, Beschl. v. 29.7.2020 – 6t E 797/18.T Beurteilung des berufsrechtlichen Überhangs bei sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
  • OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.3.2021 – 9 B 50/21 Kein Anspruch schwerkranker Menschen auf Verpflichtung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung im Eilverfahren
  • OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.1.2021 – 1 Ws 76/20 [Ls.] (m. Anm. Karin Neßeler) Erfolgreicher Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs rechtswidriger Fixierung
  • LG Kempten, Urt. v. 8.10.2020 – 3 Ns 111 Js 10508/14 (m. Anm. Detlev Sternberg-Lieben) Strafbarkeit des Arztes bei eigenen schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die er vor der Behandlung gegenüber dem Patienten verschweigt

 

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Beiträge

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Prof. Dr. Katrin Gierhake, Regensburg
Maßstab der rechtfertigenden Einwilligung bei medizinischen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit – hier: Impfung gegen das Corona-Virus
Der Beitrag behandelt die Aufklärungspflichten der Impfärzte bei der Impfung gegen das Corona-Virus. Er zeigt auf, dass strenge Maßstäbe gelten, die die Ärzte zur Vermeidung zivilrechtlicher Haftung oder strafrechtlicher Konsequenzen im Fall von unerwünschten Nebenwirkungen oder Impfschäden zu beachten haben.

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Prof. Dr. Matthias Krüger, Ludwig-Maximilians-Universität München
Zur Strafbarkeit von Manipulationen bei der Impfpriorisierung
In der Presse wird über Manipulationen an der Impfreihenfolge bei der Corona-Immunisierung berichtet. Parallel wird die Bestrafung von Impfvordränglern bzw. de lege ferenda ein entsprechender Straf- oder jedenfalls Bußgeldtatbestand gefordert. Bevor man als Gesetz- bzw. Verordnungsgeber – von weiteren rechts- bzw. kriminalpolitischen Voraussetzungen einmal völlig abgesehen – einem solchen Appell nachgehen sollte, stellt sich zunächst aber die Vorfrage, ob derlei Manipulationen nicht bereits de lege lata strafbar sind. In den folgenden Überlegungen sollen Antworten auf diese Frage gegeben werden, die übrigens – aus verschiedensten Gründen – keinesfalls durch die Anfang Juni erfolgte Aufhebung der Priorisierung vollkommen obsolet geworden ist.

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Dr. Sebastian T. Vogel
Sprache, Stil und Strategie in der medizinstrafrechtlichen Verteidigung (Teil 2)
Nicht nur inhaltlich, auch stilistisch und strukturell kann sich viele Gedanken machen, wer in einem Medizinstrafverfahren schriftsätzlich vorträgt. Nach grundsätzlichen Ideen in Teil 1 (medstra 2021, 217 ff.), etwa zu Aufbau von und Sprache in Schriftsätzen sowie zu dem Thema Storytelling, sei im Folgenden der Schritt in das Gehirn des Lesers oder der Leserin gewagt. Die Verteidigungsstrategie um psychologische Elemente zu erweitern kann helfen, Chancen zu steigern.

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Constantin Ladwig, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang im Gesundheitswesen
Der Beitrag untersucht für die fahrlässigen Erfolgsdelikte, wie die gemeinhin als Pflichtwidrigkeitszusammenhang bezeichnete Verbindung zwischen dem dem Täter vorgeworfenen fahrlässigen Verhalten und der eingetretenen Rechtsgutsverletzung beschaffen sein muss. Dazu werden zunächst abstrakt Maßstäbe herausgearbeitet, die sich auf den Grundgedanken zurückführen lassen, dass ein Erfolgsunrecht nur dann gegeben ist, wenn sich die Rechtsgutsverletzung ex post als eine Manifestation eines vom Verletzten nicht zu tolerierenden Risikos darstellt. Die gewonnenen Maßstäbe werden sodann anhand von Beispielen aus dem Gesundheitswesen konkretisiert und exemplifiziert.

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