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Anklage gegen Präsidenten der saarländischen Ärztekammer

medstra-News 14/2022 vom 8.3.2022 

Anfang März hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, Anklage wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen erhoben. In seiner Stellung als Kammerpräsident soll es Mischo strafwürdig versäumt haben, die Approbationsbehörde über die Suchterkrankung des Pathologen H. zu informieren. Dieser wurde bereits im Juni 2020 von der Wirtschaftskammer des Saarbrückener Landgerichts zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug wegen Betrugs in 17 Fällen und der Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen verurteilt. H. soll Ärzten Provisionen gezahlt haben, damit sie ihre Gewebeproben in seinem Institut untersuchen ließen. Nach seiner Verurteilung hatte der Pathologe ein von der Ärztekammer angebotenes Suchtprogramm absolviert und danach weiter praktiziert.

Im Oktober vergangenen Jahres wurde bekannt, dass gegen H. weitere Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung, zwei Fällen von schwerer Körperverletzung sowie eines Falles von Körperverletzung mit Todesfolge erhoben wurden. Aufgrund seiner Suchterkrankung soll H. Fehldiagnosen gestellt haben, die unnötige Operationen zur Folge hatten, in deren Folge ein Patient verstarb. Die Saarbrückener Staatsanwaltschaft will einen Zusammenhang zwischen den folgenschweren Fehldiagnosen des Pathologen H. und dessen, in der Verantwortung des Präsidenten der Ärztekammer stehendem, ausgebliebenem Approbationsentzug erkennen. Nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens hatte Mischo bereits im November 2021 eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes erhoben, um grundsätzlich zu klären, wie die Informationsverpflichtung des Kammerpräsidenten gegenüber der Approbationsbehörde in einem solchen Fall zu bewerten sei. Bisher wurde die Anklage vom Landgericht Saarbrücken noch nicht zugelassen. Die Ärztekammer hatte angeregt, das Ermittlungsverfahren gegen Mischo bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts auszusetzen.

Mischo selbst gab an, „bestürzt“ über die erhobene Anklage zu sein und wies den Vorwurf einer Vorsatztat „in aller Deutlichkeit“ von sich. Auch die Ärztekammer stellte sich in einer Stellungnahme hinter ihren Präsidenten und ziehe „derzeit weder einen Rücktritt noch ein Ruhen der Ämter in Erwägung“.


Verlag C.F. Müller

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