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Ausgabe 1/2022

medstra-statement

Professor Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Augsburg
Koalitionsvertrag und Schwangerschaftsabbruchsrecht
Zu den Plänen der Ampel-Koalition und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen

 

Beiträge

Professor Dr. Brian Valerius, Bayreuth
2G- und 3G-Regeln in ärztlichen Praxen aus strafrechtlicher Sicht
Keine Behandlung ohne Impfung oder Test in Zeiten von Corona?

Professor Dr. Karsten Gaede / Wiss. Mit. Jessica Krüger, Bucerius Law School, Hamburg
Erweiterte Strafbarkeit des Fälschens und Gebrauchens von Impf- und Testzertifikaten – ausgedehnte Strafbarkeit bei gefälligen Gesundheitszeugnissen

Akad. Mit. Dr. Felix Schmidhäuser, Tübingen
Die Strafbarkeit des Herstellens und Gebrauchens von gefälschten Impfausweisen durch und gegenüber Privatpersonen vor dem 24.11.2021
Zur Rechtslage vor dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Professor Dr. Matthias Krüger, Ludwig-Maximilians-Universität München
Beginn des Menschseins im Strafrecht – Beginn vs. Vollendung der Geburt


Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Juli bis September 2021


Rechtsprechung

BVerfG vom 08.06.2021, 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 – Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei Patientenverfügung im Maßregelvollzug

BGH vom 11.05.2021, 4 StR 350/20 – Keine Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege

BGH vom 18.05.2021, VI ZR 401/19 – Ärztliche Aufklärung bei Neulandmethode

OLG Köln vom 28.04.2021, 5 U 151/18 – Zum Entscheidungskonflikt des Patienten nach erhobenem Einwand der hypothetischen Einwilligung

VG Berlin vom 30.04.2021, 90 K 6.19 T – Gelegenheit zum Grundstückskauf keine unerlaubte Zuwendung

VG Freiburg vom 29.07.2021, 10 K 5069/19 – Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpfleger“ nach Abrechnungsbetrug

LG Osnabrück vom 26.10.2021, 3 Qs 38/28 – Fehlende Strafbarkeit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises bei der Apotheke

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medstra-statement

Professor Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Augsburg
Koalitionsvertrag und Schwangerschaftsabbruchsrecht
Zu den Plänen der Ampel-Koalition und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen
Die Ampel-Koalition will die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs nicht nur punktuell reformieren, sondern stellt auch Grundlagen des geltenden Rechts zur Disposition. Ziel und Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlich problematischen Vorhaben sind noch unklar. 

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Beiträge

Professor Dr. Brian Valerius, Bayreuth
2G- und 3G-Regeln in ärztlichen Praxen aus strafrechtlicher Sicht
Keine Behandlung ohne Impfung oder Test in Zeiten von Corona?
Um die Verbreitung des nach wie vor allgegenwärtigen Coronavirus einzudämmen, wird nicht zuletzt auf die sog. 3G-Regel zurückgegriffen. Danach wird der Zugang etwa zu Dienstleistungen, Bildungsangeboten, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen ausschließlich entsprechend geimpften, genesenen oder getesteten Personen gewährt. Weiter einschränkend wird vornehmlich im Freizeit- und im Kulturbereich auch die 2G-Regel praktiziert und somit der Zutritt allein gegen das Coronavirus Geimpften bzw. von einer Infektion mit dem Virus Genesenen eröffnet. Solche Regelungen werden inzwischen auch für ärztliche Praxen erwogen und mitunter bereits angewendet. Zwischen kulturellen Angeboten und medizinischen Maßnahmen besteht allerdings der nicht unerhebliche Unterschied, dass Menschen im Falle einer Erkrankung auf ärztlichen Beistand angewiesen sind. Können gleichwohl Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung verweigern oder eine laufende Behandlung abbrechen, weil die erkrankte Person einen Coronatest verweigert bzw. nicht (vollständig) gegen das Coronavirus geimpft ist?.

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Professor Dr. Karsten Gaede / Wiss. Mit. Jessica Krüger, Bucerius Law School, Hamburg
Erweiterte Strafbarkeit des Fälschens und Gebrauchens von Impf- und Testzertifikaten – ausgedehnte Strafbarkeit bei gefälligen Gesundheitszeugnissen
Der Beitrag behandelt die jüngsten Reformen der §§ 275 ff. StGB und der §§ 73 ff. IfSG. Mit diesen strebt der Gesetzgeber erneut die umfassende Pönalisierung des Herstellens und des Gebrauchs gefälschter Corona-Impf- und Testzertifikate an. Das neue Recht wird vorgestellt und seine Reichweite analysiert. Die Autoren bewerten, ob der Gesetzgeber sein Ziel nun tatsächlich erreicht und ob er das Strafrecht insgesamt überzeugend erweitert hat.

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Akad. Mit. Dr. Felix Schmidhäuser, Tübingen
Die Strafbarkeit des Herstellens und Gebrauchens von gefälschten Impfausweisen durch und gegenüber Privatpersonen vor dem 24.11.2021
Zur Rechtslage vor dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Mit der Rückgabe vielfältiger Freiheitsrechte durch den Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Corona-Virus mehren sich die Berichte über die Fälschung von Impfnachweisen. Der Gesetzgeber reagierte in den letzten Monaten mit zahlreichen Änderungen des IfSG zur Bekämpfung unter anderem von Impfpassfälschungen mit dem Schwert des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Diese erfassen den praxisrelevanten Fall der Verwendung von Impfpässen mit gefälschtem Nachweis über eine Schutzimpfung durch und gegenüber Privatpersonen aber nicht. Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite schaffte der Gesetzgeber in den hier angesprochenen Fällen zwar Klarheit. Für Taten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bleibt es aber bei einer in Bezug auf deren strafrechtliche Erfassung unklaren Lage. Der Beitrag argumentiert dabei für die Strafbarkeit der beschriebenen Verhaltensweisen schon vor den mit dem oben genannten Gesetz verbundenen Änderungen. Einschlägig ist dabei die kernstrafrechtliche Vorschrift der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Dabei wird aufgezeigt, dass die Sperrwirkung des § 277 StGB a.F. gegenüber § 267 StGB nicht in dem von der überwiegenden Literatur vertretenen Maße besteht, sondern sich lediglich auf die Rechtsfolgenseite beschränkt.

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Professor Dr. Matthias Krüger, Ludwig-Maximilians-Universität München
Beginn des Menschseins im Strafrecht – Beginn vs. Vollendung der Geburt
Während der Geburt macht ein Geburtshelfer einen Fehler aus Nachlässigkeit bzw. Flüchtigkeit, wodurch das Kind in der ersten Fallvariante zunächst zwar überlebt, aber kurz nach der Geburt infolge des Fehlers verstirbt bzw. in der zweiten Sachverhaltskonstellation überlebt, jedoch mit (bleibenden) gesundheitlichen Schäden. Es handelt sich um eine in tatsächlicher Hinsicht relativ simple Fallgestaltung, deren rechtliche Aufarbeitung freilich höchst umstritten ist. Aus Anlass einer relativ aktuellen BGH-Entscheidung soll sie näher beleuchtet und dabei der Beginn des Menschseins im Strafrecht untersucht werden, der entweder bereits im Beginn der Geburt liegt oder erst in deren Vollendung.

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