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Schwierigkeiten bei Durchsetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen

medstra-News 43/2022 vom 5.5.2022

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 27. April 2022 zur einrichtungsbezogenen Impflicht machte Stefan Hahn, Vertreter des Deutschen Städtetags, auf rechtliche Schwierigkeiten hinsichtlich der Umsetzung der Pflicht aufmerksam. Wegen der schleppenden Implementierung der Impfpflicht in den einzelnen Bundesländern und deren Befristung nur bis zum Jahresende, sei die Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu klären. Es sei damit zu rechnen, dass die Gesundheitsämter erst ab August oder September Betretungsverbote bei Verstößen verhängen können. Zudem müssten Verfahrensfragen und Ermessensleitlinien in den einzelnen Bundesländern dringend harmonisiert werden, um Rechtsunsicherheiten zu unterbinden. Diese Bedenken fanden Anklang bei verschiedenen Verbänden aus dem Pflegebereich sowie der Unionsfraktion. 

Auf Nachfragen von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses wurde in der Anhörung jedoch betont, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht, wie befürchtet, zu einer massenweisen Abwanderung von Pflegekräften geführt habe. Entgegen dieser Annahme forderte die AfD-Fraktion eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, da sonst regional der Zusammenbruch der Pflege drohe. Diese Einschätzung unterstützten jedoch nur die von der AfD geladenen Sachverständigen. Dennoch wurde allgemein von einem eklatanten Missstand an Pflegekräften berichtet. 


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