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Vier Jahre Haft für falschen Impfarzt in Bayern

medstra-News 56/2022 vom 7.6.2022

Das Landgericht Traunstein hat einen Mann, der als vermeintlicher Arzt zahlreiche Impfungen durchgeführt haben soll, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht erkannte den Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Titelmissbrauchs, gefährlicher Körperverletzung in 305 Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in 1144 Fällen für schuldig. Der Angeklagte ließ sich sowohl im Impfzentrum Rosenheim als auch im Impfzentrum Karlsfeld im Landkreis Dachau sowie bei mobilen Impfteams als Impfarzt anstellen, indem er einen falschen Doktortitel benutzte und seine Approbationsurkunde fälschte. In dieser Funktion habe der Angeklagte zahlreiche Impfungen zu Unrecht verabreicht. Laut Angaben der Ermittler soll dabei niemand gesundheitliche Schäden erlitten haben. Anschließend soll der Angeklagte den Einrichtungen rund 20.000 Euro in Rechnung gestellt haben. Laut Verteidigung kam es jedoch nicht zur Auszahlung des Geldes.

Die fehlende Approbation des Mannes war aufgefallen als dieser einen echten Arzt impfte. Auf einfachste ärztliche Fragen war dem Patienten aufgefallen, dass der ihn behandelnde Arzt nicht habe antworten können. Daraufhin habe das Impfzentrum Anzeige erstattet. Der Angeklagte, ein ausgebildeter Theologe, legte im Prozessauftakt im Februar ein Geständnis ab und gab an, dass seine „charakterlichen Werte“ die Grundlage seines Handels und Tuns gewesen seien. In der Urteilsbegründung bezeichnete die Vorsitzende Richterin, den Theologen als „menschenverachtend, rücksichtslos, verantwortungslos, empathielos“ und fügte hinzu, dass dieser „Gott sei Dank […] kein Priester geworden [sei].“

Die Verteidigung nahm dies zum Anlass, die Art und Weise der Urteilsbegründung zu kritisieren. Sie zweifelte auch die Rechtmäßigkeit der in die Hauptverhandlung eingeführten Beweise an. Es seien Chatverläufe im Verfahren zur Würdigung gekommen, die nicht im Zusammenhang mit den angeklagten Taten standen und ihren Mandanten in ein besonders negatives Licht gerückt hätten. Eine Revision gegen das Urteil werde geprüft.


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