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Ausgabe 3/2022

medstra-statement

MdB und RA Katrin Helling-Plahr
Fortschritt – auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Fortpflanzungsmedizin


Beiträge

Prof. Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier / Prof. Dr. Till Zimmermann, Universität Trier
Triage nach dem Beschluss des BVerfG v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Prof. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M. Univ. of Michigan, Universität Göttingen
Probleme der postmortalen Befruchtung – Überlegungen zu OLG Hamburg v. 11.11.2021 – VI W 28/21

Wiss. Mit. RA Dr. Felix Ruppert, Bayreuth/Freiburg
Impfunfähigkeitsbescheinigung per Online-Selbstauskunft? Die strafrechtliche Relevanz der Praxis vorläufiger Impfunfähigkeitsbescheinigungen

Wiss. Mit. Sanela Starčević, Universität Bielefeld
Ein neuer Anlauf zur Regelung der geschäftsmäßigen Suizidhilfe – Autonomieschutz durch staatliche Bevormundung


Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Fest- und Gedächtnisschriften 2021


Rechtsprechung

BVerfG, Beschl. v. 8.6.2021 – 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18 [Ls.] (m. Anm. Stephan Christoph)
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei Patientenverfügung im Maßregelvollzug

BVerfG, Beschl. v. 2.11.2021 – 1 BvR 1575/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zum Ausschluss der ambulanten ärztlichen Zwangsbehandlung betreuter Personen

BGH, Beschl. v. 11.5.2021 – 4 StR 350/20 [Ls.] (m. Anm. Thorsten Ebermann)
Keine Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege

BGH, Beschl. v. 9.11.2021 – VIII ZR 362/19 (m. Anm. Hendrik Schneider)
Kaufvertrag über den Patientenstamm einer Zahnarztpraxis

BayObLG, Urt. v. 29.6.2021 – 205 StRR 141/21
Strafbarkeit des Arztes bei eigenen schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die er vor der Behandlung gegenüber dem Patienten verschweigt

OLG Hamburg, Beschl. v. 11.11.2021 – 6 W 28/21
Anspruch auf Herausgabe von kryokonserviertem Keimmaterial des verstorbenen Lebensgefährten zum Zwecke der Durchführung einer In-vitro-Fertilisation in Spanien

OLG Saarbrücken, Urt. v. 9.12.2021 – 4 U 30/21 (m. Anm. Wolf Constantin Bartha)
Empfehlung des Zulassungsverzichts keine Pflichtverletzung des beratenden Rechtsanwalts

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medstra-statement

MdB und RA Katrin Helling-Plahr
Fortschritt – auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Fortpflanzungsmedizin
Die Ampel-Koalition wird sich der überfälligen Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts stellen. Kurzfristig sollen der elektive Single Embryo Transfer und Embryonenspenden rechtlich abgesichert werden. Die Debatte zur Legalisierung von Eizellspenden oder altruistischer Leihmutterschaft gilt es ergebnisorientiert und kurzfristig zu intensiveren. Auch finanziell wollen wir Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch besser unterstützen. 

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Beiträge

Prof. Dr. Scarlett Jansen, Universität Trier / Prof. Dr. Till Zimmermann, Universität Trier
Triage nach dem Beschluss des BVerfG v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20 
Mit seinem Triage-Beschluss hatte das BVerfG die Gelegenheit, zu fundamentalen Fragen der Gerechtigkeit, des Gleichheitsgrundsatzes und des Lebensschutzes Stellung zu beziehen. Die an den Gesetzgeber gerichtete Aufforderung zu sofortigem Handeln im Interesse behinderter Menschen suggeriert eine kraftvolle und ins Grundsätzliche reichende Entscheidung. Tatsächlich hat das Gericht in den zentralen Punkten jedoch geschwiegen. Der Beitrag analysiert, welche Handlungspflichten und -möglichkeiten sich aus dem Beschluss für den Gesetzgeber ergeben und welche Konsequenzen die Entscheidung im Bereich des Straf- und des Transplantationsrecht hat. Zudem unterbreiten die Verfasser einen Regelungsvorschlag für ein Triage-Gesetz.

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Prof. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M. Univ. of Michigan, Universität Göttingen
Probleme der postmortalen Befruchtung – Überlegungen zu OLG Hamburg v. 11.11.2021 – VI W 28/21 
Die Herausgabe von kryokonservierten Keimzellen zur Vornahme einer postmortalen Befruchtung und die mögliche Strafbarkeit der Herausgabe war Gegenstand einer Entscheidung des OLG Hamburg. Die Entscheidung wirft einige gravierende Probleme auf, die die Abtretung des Herausgabeanspruchs sowie die verfassungs- und strafrechtliche Bedeutung des im Embryonenschutzgesetz (ESchG) vorgesehenen Verbotes einer postmortalen Befruchtung betreffen.

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Wiss. Mit. RA Dr. Felix Ruppert, Bayreuth/Freiburg
Impfunfähigkeitsbescheinigung per Online-Selbstauskunft? Die strafrechtliche Relevanz der Praxis vorläufiger Impfunfähigkeitsbescheinigungen
Spätestens mit der in Aussicht gestellten Impfpflicht hat sich in den Weiten des Internets ein Markt für vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigungen entwickelt. Diese Bescheinigungen sind zunächst für sechs Monate gültig und können schon zu niedrigen Preisen erworben werden. Einzige Bedingung neben der Bezahlung und Registrierung: die Beantwortung einer schlichten Frage nach bereits bekannten Allergien im Wege der Online-Selbstauskunft – ohne nachfolgende ärztliche Prüfung. Bei zwei der drei Antwortmöglichkeiten wird im Anschluss die gewünschte, von einer Medizinalperson unterzeichnete Impfunfähigkeitsbescheinigung sofort zur Verfügung gestellt. In strafrechtlicher Hinsicht bietet dieses Modell Anlass, der Frage nachzugehen, ob und ab wann eine solche Bescheinigung ein unrichtiges Gesundheitszeugnis i.S.d. § 278 StGB darstellt. Darüber hinaus ist zu klären, ob der Käufer einer vorläufigen Bescheinigung betrugsrelevant über deren Rechtskonformität und Wirkung getäuscht wird.

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Wiss. Mit. Sanela Starčević, Universität Bielefeld
Ein neuer Anlauf zur Regelung der geschäftsmäßigen Suizidhilfe – Autonomieschutz durch staatliche Bevormundung?
Das BVerfG hat im Februar 2020 das in § 217 StGB a.F. geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Ein jüngst vorgelegter Entwurf der Bundestagsabgeordneten Castellucci/Heveling u.a. will die geschäftsmäßige Suizidhilfe abermals umfassend unter Strafe stellen. Der Entwurf sieht neben der grundsätzlichen Pönalisierung der geschäftsmäßigen Suizidhilfe in § 217 StGB-E auch die Einführung eines neuen Straftatbestands zum Verbot der Werbung für Suizidhilfe in § 217a StGB-E vor. Darüber hinaus soll § 13 BtMG um zwei Sätze erweitert werden. Der Beitrag stellt den Gesetzesentwurf vor und unterzieht ihn unter Berücksichtigung der Kernaussagen des Urteils des BVerfG zu § 217 StGB a.F. einer kritischen Würdigung.

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Verlag C.F. Müller

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