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Kabinett beschließt Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis

medstra-News 115/2022 vom 8.11.2022

Am 26. Oktober hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis beschlossen. In dem 12-seitigen Papier werden die groben gesetzgeberischen Linien vorgestellt, an denen sich die Neuregelung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis orientieren soll. Ziel der Reform ist ein verbesserter Jugend- und Gesundheitsschutz von Konsumenten, sowie die Eindämmung des Schwarzmarktes.

Dem Papier zufolge soll Cannabis und THC in Zukunft nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Die Rahmenbedingungen der Abgabe sollen stattdessen in einem neuen Gesetz festgelegt werden. Genusscannabis soll demnach innerhalb von lizenzierten Produktions-, Liefer- und Vertriebsketten legalisiert werden. Der Erwerb und Besitz zum Eigenverbrauch soll für Erwachsene bis zu einer Menge von 20-30 Gramm und unabhängig vom THC-Gehalt straffrei werden, ebenso wie der Anbau zum Eigenkonsum von bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen. 

Die Abgabe von Cannabis soll in lizenzierten Geschäften erfolgen, wobei auch die Abgabe über Apotheken in Erwägung gezogen wird. Diese Geschäfte sollen ausschließlich Genusscannabis verkaufen dürfen, nicht aber auch Alkohol oder Tabak. Die Abgabemenge pro Kunde soll begrenzt, Werbung generell verboten werden. Das Gesetz soll außerdem detaillierte Vorgaben zu Qualität, THC-Gehalt und Verpackung und Verpackungsbeilage machen.

Das Eckpunktepapier sieht zudem zahlreiche Maßnahmen für den Jugendschutz vor. So soll die Abgabe und der Konsum von Genusscannabis an oder in der Nähe von bestimmten Orten wie zum Beispiel Schulen oder Spielplätzen verboten werden. Außerdem soll geprüft werden, ob die Altersgrenze für den Konsum von Cannabis auf 21 Jahre angehoben werden muss.

Eine Evaluation des Gesetzes soll nach vier Jahren erfolgen. Das Eckpunktepapier ist auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar.

Unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung wurde die geplante Legalisierung von verschiedenen Seiten kritisiert. Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Thomas Fischbach lehnte eine Legalisierung ab, da es dadurch häufiger vorkommen werde, dass Cannabis auch an Jugendliche weitergegeben werde. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, kritisierte den Beschluss, da Cannabiskonsum erhebliche gesundheitliche Risiken berge, besonders für Kinder und Jugendliche. 


Verlag C.F. Müller

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