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Portugiesisches Verfassungsgericht weist Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe zurück

medstra-News 14/2023 vom 14.2.2023

Das portugiesische Verfassungsgericht hat bereits zum zweiten Mal ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe zurückgewiesen und dieses mit einem Verweis auf eine „unerträgliche Ungenauigkeit“ in dem formulierten Gesetzentwurf an das Parlament zurückgeschickt.

Die Verfassungsrichter waren laut einer nach dem Urteil ergangenen Presseerklärung der Überzeugung, dass das Gesetz nicht mit dem portugiesischen Grundgesetz vereinbar sei, da dieses das „Leiden von großer Intensität“, das zum „medizinisch unterstützten Tod“ führen könne, nicht klar definiere. Insbesondere wurde die Formulierung „physisch, psychisch und sozial“ im Hinblick auf die verschiedenen Arten von Leiden, die einem Patienten die Inanspruchnahme von Sterbehilfe ermöglichen könnten, von den Richtern beanstandet. Es sei nicht klar erkennbar, ob die Aufzählung kumulativ zu verstehen sei und ein Patient daher von allen drei verschiedenen Arten von Leiden betroffen sein müsse. Als Reaktion auf das ergangene Judikat gab sich die sozialistische Abgeordnete und eine der Hauptbefürworterinnen des Gesetzes Isabel Moreira gelassen und stellte klar, dass es sich lediglich um ein „semantisches Problem“ handele. „Wenn es darum geht, ein Wort zu korrigieren, werden wir das tun“, so Moreira.

Das portugiesische Parlament unternimmt seit nunmehr fast drei Jahren den Versuch, ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe zu verabschieden. Im März 2021 wurde ein entsprechendes Gesetz erstmalig vom Verfassungsgericht wegen der Verwendung „ungenauer Begriffe“ abgelehnt. Nach der wiederholten Zurückweisung durch die Verfassungsrichter besteht für das Parlament nun die Möglichkeit, den Gesetzestext zu überarbeiten und dem Staatspräsidenten Rebelo de Sousa erneut zur Verabschiedung vorzulegen. Der konservativ eingestellte Politiker und zugleich gläubiger Katholik hatte allerdings schon gegen das erste parlamentarische Votum vom Februar 2020 sein Veto eingelegt und in der Folge das Verfassungsgericht angerufen.


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