Logo C.F. Müller
Regierungsentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht

medstra-News 47/2023 vom 16.5.2023

Die Ampelkoalition hat am 9. Mai 2023 einen ersten Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Der Vorschlag lautet, die Änderung von Geschlechtseintragungen und Vornamen zu vereinfachen. Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, soll mit dem neuen Gesetz jeder Mensch sein Geschlecht und Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Die Anpassung des Abstammungsrecht richte sich laut der verantwortlichen Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der Justiz (BMJ) vornehmlich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

„Trans“ umfasst dem Entwurf zufolge Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeute, dass Menschen angeborene körperliche Merkmale haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren definiert.

Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) gebe das Selbstbestimmungsgesetz „den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde.“ Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sowie der Bundesverband Trans* begrüßten den Entwurf. „Betroffene und ihre Interessensvertretungen [haben] lange auf diesen nächsten Schritt gewartet,“ der sich seit Veröffentlichung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 mehrfach verschoben habe, so Mara Geri aus dem Bundesvorstand des LSVD. Auch Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* gab an, dass lange auf „politischer Ebene die Initiative gefehlt [habe], eine menschenrechtsbasierte Regelung auf den Weg zu bringen.“ Die Verbände wollen den Entwurf nun genau analysieren. Stellungnahmen zum neuen Gesetzentwurf können bei den beiden zuständigen Behörden bis Ende Mai eingereicht werden.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite