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Digitalgesetze: Inkrafttreten frühestens im Februar 2024

medstra-News 91/2023 vom 12.9.2023

Mit mehreren Gesetzesänderungen soll die Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen verbessert werden (s. zum Inhalt der geplanten Gesetzesänderungen medstra-News 86/2023). Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 die Entwürfe eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) sowie eines Digital-Gesetzes (Digi-G) beschlossen. 

Vor Februar 2024 werden die Gesetze nicht in Kraft treten können. Dies geht aus ersten Berechnungen hervor, welche dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Am 20. Oktober soll sich der Bundesrat mit beiden Gesetzen beschäftigen. Anfang November wird der Bundestag in die Beratungen eintreten und Mitte November sollen beide Gesetze im Ausschuss für Gesundheit im Rahmen einer öffentlichen Sitzung angehört werden. In der letzten Sitzungswoche, am 14. oder 15. Dezember 2023, sind die abschließende Lesung und der Beschluss im Bundestag geplant. Am 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat ebenfalls seine letzte Sitzung und wird sich erneut erst Anfang Februar 2024 mit den Gesetzen beschäftigen. 


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