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Oberster Gerichtshof in Brasilien eröffnet Abstimmung über Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

medstra-News 105/2023 vom 28.9.2023

Brasiliens Oberster Gerichtshof hat eine Sitzung eröffnet, in der über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Schwangerschaftswoche entschieden werden soll. Die Linkspartei PSOL plädiert seit 2017 für die Anerkennung des verfassungsmäßigen Rechts auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und hatte die entsprechende Klage eingereicht. Während die Oberste Richterin Rosa Weber die Thematik in einer Online-Sitzung zur Abstimmung vorlegte und gleichzeitig für die Maßnahme stimmte, müssen nunmehr noch zehn weitere Richter ihr Votum schriftlich abgeben. 

Laut Weber berücksichtige die strenge brasilianische Haltung zu Abtreibungen nicht den „gleichen Schutz der Grundrechte der Frauen“. Vielmehr werde dem Schutz des ungeborenen Lebens „absoluter Vorrang“ eingeräumt. „Die Kriminalisierung des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs ohne Einschränkungen trifft den Kern der Rechte der Frauen auf Freiheit, Selbstbestimmung, Intimität, reproduktive Freiheit und ihre Würde“, so Weber im Rahmen ihres 103-seitigen Votums. 

Gegenwärtig erlaubt Brasilien auf Grundlage eines aus dem Jahr 1940 stammenden Gesetzes Abtreibungen nur in Fällen von Vergewaltigung, einer offensichtlichen Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder wenn der Fötus an der angeborenen Fehlbildung Anenzephalie leidet, wodurch ein Großteil des Gehirns, des Schädels und der Kopfhaut nicht richtig entwickelt werden kann. Freiwillige Schwangerschaftsabbrüche gelten dagegen nach aktueller Rechtslage in Brasilien als Straftat.


Verlag C.F. Müller

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