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Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz

medstra-News 26/2024 vom 3.4.2024

Der Bundesrat hat das Krankenhaustransparenzgesetz gebilligt und dadurch die im Februar erzielte Einigung im Vermittlungsausschuss bestätigt. Ab dem 1. Mai soll mit dem Gesetz ein Online-Verzeichnis über Krankenhausbehandlungen in Deutschland starten. Als interaktives Portal soll das „Transparenzverzeichnis“ verständlich über das jeweilige Angebot der 1.700 Kliniken Auskunft geben.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte für Kliniken unterschiedliche Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung zugesichert und machte im Bundesrat deutlich, dass er Transparenz dringend erforderlich halte. Ungefähr ein Drittel der Patienten mit Krebserkrankung werde zurzeit nicht dort behandelt, wo optimale Ergebnisse zu erwarten wären, führte der SPD-Politiker aus.

Das Verzeichnis soll unter anderem Informationen darüber enthalten, welche Eingriffe von den jeweiligen Einrichtungen angeboten werden, wie oft diese praktiziert werden und wie viele Ärzte und Pflegekräfte vor Ort sind. Darüber hinaus soll auch die Komplikationsrate abrufbar sein.

Einige Länder sind allerdings weiterhin nicht überzeugt und verlangten, dass die Krankenhausreform zunächst umgesetzt werden müsse. Zudem forderten sie mehr Geld, ansonsten drohe zahlreichen Krankenhäusern die Insolvenz. Der Gesundheitsminister kündigte an, dass die Krankenhausreform Ende April vom Kabinett beschlossen werden solle und im kommenden Jahr in Kraft treten werde. Er verwies zudem auf eine Protokollerklärung der Regierung hinsichtlich der Finanzierung der Kliniken.

Die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kritisierte das Gesetz scharf. „Wir lehnen das Gesetz in der vorgelegten Form weiterhin ab", erklärte sie. Es sei „eine Chance vertan“ worden, indem das Gesetz ohne Änderungen aus dem Vermittlungsausschuss gekommen sei.

Das Krankenhaustransparenzgesetz sieht zudem einige Regelungen vor, welche die Liquidität der Kliniken stärken sollen. Zum Beispiel sollen Steigerungen der Löhne frühzeitig durch die Kassen refinanziert werden. Ferner soll das Gesetz eine grundlegende Reform zur Neuaufstellung der Kliniken mit Änderungen bei der Finanzierung, an welcher Bund Länder derzeit arbeiten, enthalten. Hierfür stellt der Gesundheitsminister einen „Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden in Aussicht, der zu einer Hälfte von den Krankenkassen, zur anderen Hälfte von den Ländern finanziert werden soll.


Verlag C.F. Müller

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