medstra-News 34/2025 vom 1.4.2025
In Deutschland ist eine Organspende nur dann rechtlich zulässig, wenn der verstorbene Spender zu Lebzeiten seine Einwilligung hierzu erklärt hat oder die nächsten Angehörigen einer Organspende zustimmen (sog. Einwilligungslösung). Das Bundesinstitut für Arzneimittel betreibt seit dem 18. März 2024 ein zentrales Onlineregister für Organspenden, um die Erforschung dieses Spenderwillens transparenter und einfacher zu gestalten. Dort können Personen ab 16 Jahren freiwillig und kostenlos ihre Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod angeben. Die Angaben können jederzeit widerrufen oder geändert werden. Erklärungen auf dem Organspendeausweis in Papierform bleiben weiterhin möglich.
Im ersten Jahr verzeichnet das Register mehr als 280.100 Eintragungen. Dabei stimmten laut Angaben des Betreibers 83,3 % einer Organentnahme nach dem Tod uneingeschränkt zu – nur 6,2 % schlossen einzelne Organe von einer Spende aus, weitere 1,7 % bestimmten eine Person, die im Todesfall über eine Organentnahme entscheiden soll. Einen Widerspruch ließen hingegen nur 7,9 % dokumentieren.
Berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte können unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte zu potentiellen Spendern anfragen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium waren Ende Februar 2025 bereits 90 % der Kliniken vollständig an das Melderegister angeschlossen. Dabei seien bis zum Jahresende 2024 insgesamt 2.639 Suchen nach Erklärungen im Register erfolgt. Wie viele Organspenden auf diesem Weg realisiert werden konnten, ist aber unklar.
Laut der Deutschen Stiftung Organspende ist die Anzahl an Organspendern mit 965 im Jahr 2023 und 953 Menschen im Jahr 2024 dennoch rückläufig. Ende 2024 standen knapp 8.300 Menschen auf Wartelisten. Laut Angaben des Gesundheitsministeriums Mecklenburg-Vorpommerns spendeten 2024 dort nur 22 Menschen ihre Organe, und damit sieben Menschen weniger als im Vorjahr. Aufgrund dieser sinkenden Zahlen plädiert die Gesundheitsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Stefanie Drese (SPD), erneut für die Einführung der sog. Widerspruchslösung. Nach dem Vorbild anderer europäischer Länder wäre dann jeder Bürger grundsätzlich Organspender, es sei denn, er erklärt zu Lebzeiten einen Widerspruch.