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Update: Die Krankenhausreform beschäftigt Politik, Justiz und Praxis

medstra-News 35/2025 vom 1.4.2025

Die Krankenhausreform ist Thema bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD. Die Vertreter der Union in der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege wollen nach Angaben der Bild die Schließung von Krankenhäusern verhindern und streben daher Anpassungen der Krankenhausreform an. Die Vertreter der SPD sehen hierin aber die Gefahr des ungebremsten Anstiegs der Gesundheitsausgaben.

Die Teilnehmenden einer politischen Diskussionsrunde auf dem DRG-Forum am 20. März 2025 waren sich einig, dass die neue Bundesregierung die Krankenhausreform überdenken muss. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, fordert u.a. eine Weiterentwicklung der geplanten Vorhaltefinanzierung, einen Ausschluss der Gelegenheitsversorgung, die Herstellung von Kosteneffizienz, eine Reform der Notfallversorgung und Rettungsdienste sowie eine weitegehende Ambulantisierung. Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, plädiert für eine Deregulierung der Krankenhausvorgaben.

An der Ausarbeitung der Vorgaben in den Leistungsgruppen arbeitet der Leistungsgruppenausschuss unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums und der Länder. Ebenfalls vertreten sind die Parteien der Selbstverwaltung, darunter die BÄK, DKG, der GKV-Spitzenverband und Vertreter der Pflegeberufe. Der Ausschuss sei aber aktuell noch mit Grundfragen, etwa nach den erforderlichen Mehrheitsverhältnissen, beschäftigt, sodass er die im KHVVG vorgegebene Frist, bis zum 31. März 2025 Empfehlungen für eine entsprechende Rechtsverordnung auszuarbeiten, nicht einhalten wird.

Dies sorgt für Unmut in den Ländern: Sowohl Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin, Petra Grimm-Benne (SPD), als auch Bayerns Gesundheitsministerin, Judith Gerlach (CSU), beklagen unklare Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Trotzdem bereiten sich Kliniken bereits in beiden Bundesländern auf die Neuerungen vor. Mehr als 75 % der bayrischen Kliniken prüfen laut einer Umfrage der BKG ihre Medizinstrategie und 70 % verstärken ihre Kooperationen. Gerlach fordert zudem Ausnahmeregelungen von den Leistungsgruppen-Voraussetzungen, um weiterhin eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Die Landesregierung NRW wiederum möchte durch Vorgaben zum Leistungsangebot eine Spezialisierung der Kliniken vorantreiben. Laut dem Gesundheitsministerium NRW gibt es gegen Leistungsverbote bislang 28 Eilanträge und 95 Klagen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in vier Eilverfahren den klagenden Kliniken vorerst Recht gegeben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte hingegen wiederholt die Pläne der Landesregierung. Gegen diese Beschlüsse ist jeweils die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig – die Hauptsacheverfahren stehen noch aus.


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