medstra-News 36/2025 vom 1.4.2025
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat zusammen mit der Kriminalpolizei in Landshut am 12. März 2025 einen Haftbefehl gegen einen Arzt aus Waldkirchen/Niederbayern sowie Durchsuchungsbeschlüsse für sieben Objekte vollzogen. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt. Im Rahmen des Vollzugs eines vom AG Nürnberg angeordneten Vermögensarrests wurden Bargeld und Goldbarren im Wert von über 300.000 € sichergestellt und ein hochwertiges Auto gepfändet.
Auslöser war eine Anzeige von auffälligem Abrechnungsverhalten durch die KBV bei der ZKG. Es bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte in den Quartalen 3/2021 bis 4/2021 als sog. „Poolarzt“ nicht erbrachte oder nicht abrechenbare Leistungen abgerechnet hat, so die ZKG. Ihm wird daher Abrechnungsbetrug in einer noch unbekannten Anzahl von tatmehrheitlichen Fällen vorgeworfen – der Schaden wird insgesamt auf 952.000 € geschätzt. Der Beschuldigte gilt bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.