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Frankreich: Nationalversammlung berät über Sterbehilfegesetz

medstra-News 54/2025 vom 21.5.2025

Frankreich unternimmt einen erneuten Versuch, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Die Nationalversammlung hat am Montag, den 12. Mai 2025, mit der Debatte über zwei Gesetzesentwürfe begonnen, die die schmerzlindernde Begleitung Sterbender und das Recht auf Hilfe zum Suizid betreffen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Präsident Emmanuel Macron eine Ausweitung der geltenden Regeln auf den Weg gebracht (siehe bereits medstra-News 22/2024). Aufgrund von Neuwahlen verzögerte sich das Vorhaben.

Derzeit ist aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten und die gesetzlichen Regelungen wurden in den letzten zwei Jahrzehnten mehrfach überarbeitet. Seit 2016 dürfen Ärzte unheilbar erkrankten Patienten im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche den Sterbeprozess beschleunigen können.

Unter Premierminister François Bayrou hat sich die Regierung nach den Wahlen für die Aufteilung des Gesetzes entschieden, da die Neuregelung der Sterbehilfe auch innerhalb der Regierung stark umstritten ist. Ein Konsens besteht jedoch hinsichtlich der Verbesserung der Palliativmedizin.

Der überarbeitete Gesetzentwurf zur Sterbehilfe sieht vor, dass ein volljähriger, französischer Patient, der an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet und bei Bewusstsein ist, künftig um „Hilfe zum Sterben“ bitten kann. Nach Beratung entscheidet ein Arzt darüber, ob ein Mittel verschrieben wird, das zum Tode führt. Der Patient kann sich von einem Arzt oder Pfleger helfen lassen oder das Mittel selbst einnehmen.

Eine entscheidende Voraussetzung ist die Urteilsfähigkeit des Betroffenen. Menschen im Koma oder Patienten, die an Demenz erkrankt sind, sollen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Manche Abgeordnete fordern, dass in solchen Fällen der Wunsch nach Sterbehilfe in einer Patientenverfügung festgehalten werden kann.

Ältere Menschen könnten sich Kritikern des Gesetzes zufolge psychologisch unter Druck gesetzt fühlen, ihren Mitmenschen nicht länger zur Last zu fallen. Innenminister Bruno Retailleau warnte vor einer „Legalisierung der Euthanasie“ und kritisierte: „Mit einem solchen Gesetz würde es einfacher, den Tod zu verlangen als geheilt zu werden“.

Die entscheidende Abstimmung in der Nationalversammlung ist für den 27. Mai geplant. Im Anschluss wird das Gesetz dem Senat vorgelegt. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre es die bedeutendste gesellschaftliche Reform in Macrons zweiter Amtszeit.

Laut dem Verband für Palliativpflege sterben in Frankreich täglich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie diesen benötigen würden.


Verlag C.F. Müller

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