medstra-News 60/2025 vom 20.6.2025
Am ersten Tag in dem Verfahren wegen mutmaßlicher Bestechung im Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten, das am 4. Juni 2025 vor dem Landgericht Hamburg begonnen hat, haben die drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten. Ein 63-jähriger Onkologe muss sich wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit verantworten, ein 59-jähriger Apotheker und ein 65-jähriger Unternehmensberater sind wegen gewerbsmäßiger Bestechung im Gesundheitswesen angeklagt.
Laut Anklage soll der Onkologe aus Reinbek mit dem Apotheker vereinbart haben, dass dieser Rezepte für die Zubereitung hochpreisiger Krebsmedikamente, sogenannten Zytostatika, erhält. Im Gegenzug habe der Arzt finanzielle Vorteile erlangt und zwischen 2016 und 2021 ein Darlehen in Höhe von 157.500 Euro vom Apotheker erhalten.
Zwischen Oktober 2017 und Dezember 2021 soll der Apotheker in bewusster Zusammenarbeit mit dem Arzt die in seiner Apotheke in Harburg eingelösten Rezepte bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden gemeinschaftlich begangenen gewerbsmäßigen Betrug in 32 Fällen vor. Den beiden sei bewusst gewesen, dass die Verordnungen aufgrund ihrer zu Unrecht getroffenen Vereinbarung nicht abrechnungsfähig waren. Die Krankenkasse beglich die Rechnungen, wodurch ihr ein mutmaßlicher Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro entstanden sei.
Der Onkologe soll 2017 auch mit dem mitangeklagten Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer Apotheke in Aschaffenburg hatte, eine ähnliche Vereinbarung getroffen haben. Bis November 2018 soll der Mediziner finanzielle Vorteile in Form von Darlehen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erhalten haben.
Die Angeklagten hoben hervor, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Verordnungen und den erhaltenen Darlehen gegeben habe. Zudem erklärten sie, dass stets davon ausgegangen worden sei, dass das geliehene Geld zurückgezahlt werde.