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Arbeitsgruppe im Bundestag stellt Kassenzulassung von Pränatal-Bluttests in Frage

medstra-News 65/2025 vom 8.7.2025

Seit 2022 übernehmen die Krankenkassen nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in begründeten Einzelfällen die Kosten für einen nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21. Die Kassenzulassung für diese Bluttests stellt nun allerdings eine interfraktionelle Arbeitsgruppe im Bundestag in Frage, die sich am 26.6.2025 konstituiert hat. Nach Auffassung der Gruppe weist die hohe Zahl an durchgeführten NIPTs darauf hin, dass die Tests, anders als vorgesehen, nicht nur in begründeten Einzelfällen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Die Bundesregierung hatte auf eine Kleine Anfrage der Union hin bekanntgegeben, dass der Test in den ersten zwölf Monaten seit Kassenzulassung (Juli 2022 bis Juni 2023) im Durchschnitt 63.000-mal bei etwa 160.000 Geburten pro Quartal zum Einsatz gekommen war. Die Gruppe befürchtet deshalb, dass sich die Tests zu einem routinemäßigen Screening in der Schwangerschaft ausweiten. Die damit verbundenen tiefgreifenden ethische Fragen der Pränataldiagnostik dürfen nach Ansicht der Abgeordneten aber nicht allein in der Hand des G-BA liegen, wie die Gruppe in einer gemeinsamen Erklärung zu ihrer Konstitutierung erklärte.

Zu der Gruppe gehören unter anderem der ehemalige Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) und die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Simone Fischer (Grüne), Max Lucks (Grüne), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Sören Pellmann (Linke), Corinna Rüffer (Grüne), Dagmar Schmidt (SPD), Stefan Schwarze (SPD) und Emmi Zeulner (CDU/CSU). Die Gruppe hatte bereits in der letzten Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, um ein Monitoring der Kassenzulassung des NIPT durchzusetzen. Dieser wurde in erster Beratung von 122 Abgeordneten unterzeichnet, jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weiter beraten.


Verlag C.F. Müller

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