medstra-News 67/2025 vom 8.7.2025
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspenderegister) hat nach einem Jahr 330.000 Nutzer, wie das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 26.6.2025 in einer Pressemitteilung angab. Die Zahlen beruhen auf dem ersten Jahresbericht des Registers für das Jahr 2024.
Über 90 % der Nutzer stimmten einer Organspende nach ihrem Tod ganz oder teilweise zu. 82 % erteilten eine umfassende Einwilligung, während 6,2 % einzelne Organe oder Gewebe ausschlossen und 0,9 % ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkten. 7,4 % ließen einen Widerspruch eintragen. Der Jahresbericht schlüsselt die dokumentierten Erklärungen außerdem nach Anzahl, Zugangsweg, Alter, Bundesland und Erklärungstyp auf.
Das im März 2023 eingeführte Register ermöglicht es, die Entscheidung über eine Organspende online über die eID-Funktion des Personalausweises oder die Apps der Krankenkassen zu dokumentieren. Es soll gewährleisten, dass die Identität der erklärenden Personen sicher festgestellt werden kann und dass nur Berechtigte Zugriff auf die persönliche Erklärung erhalten. Die bislang üblichen Organspendeausweise bleiben weiterhin gültig, haben nach Angaben des BfArM jedoch den Nachteil, dass sie in der Praxis häufig nicht aufgefunden werden.