medstra-News 68/2025 vom 8.7.2025
Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitteilte, soll sich ein zentraler Teil der Krankenhausreform um etwa ein Jahr verschieben. Betroffen ist die sogenannte Vorhaltevergütung, mit der Krankenhäusern unter bestimmten Voraussetzungen auch das Vorhalten von Kapazitäten und nicht nur tatsächlich erbrachte Leistungen finanziert werden.
Die nun geplante Änderung beruht auf einer Vereinbarung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, die Übergangsphase für die Vorhaltefinanzierung verlängern zu wollen. Im Jahr 2026 und 2027 soll eine für die Krankenhäuser erlösneutrale Phase, 2028 und 2029 die Konvergenzphase liegen. Anders als zunächst geplant, soll die Vorhaltevergütung nicht schon ab 2029, sondern erst ab 2030 voll wirksam sein. Damit sind auch die Zwischenfristen anzupassen.
Die Länder haben damit etwa ein Jahr mehr Zeit, ihre Zuweisung der Leistungsgruppen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu melden. Einige Länder haben bereits mit der Planung der Leistungsgruppen begonnen, während andere noch die finalen Vorgaben abwarten.
Die Länder äußerten im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens am Donnerstag, 3.7.2025, zudem weitere Forderungen, über die das Deutsche Ärzteblatt im Einzelnen berichtete. So verlangten sie etwa die Verlängerung anderer Fristen, mehr Möglichkeiten, in der Krankenhausplanung von vorgegebenen Kriterien abzuweichen, und weitere Nachjustierungen an der Krankenhausreform.