medstra-News 72/2025 vom 25.7.2025
Das LG Berlin stellt das Missbrauchsverfahren gegen einen Berliner HIV-Arzt unter der Auflage einer Geldzahlung i.H.v. 25.000 € ein. 12.500 € gehen an eine Person, die Anzeige erstattet hatte, der Rest an zwei gemeinnützige Einrichtungen.
Der Arzt wurde 2016 wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in fünf Fällen im Zeitraum von August 2011 bis Mai 2013 angeklagt. Das AG Tiergarten hatte ihn im November 2021 in erster Instanz zu einer Geldstrafe i.H.v. 45.000 € in einem Fall verurteilt. In drei weiteren Fällen sprach das AG den Angeklagten frei, der fünfte Fall wurde vom Verfahren abgetrennt und letztlich wegen der Verhandlungsunfähigkeit eines Zeugen eingestellt.
Gegen dieses Urteil hatte der Arzt Berufung eingelegt. Vor Gericht hatte er alle Vorwürfe stets bestritten.