Referentenentwurf zur Überkreuz-Nierenspende vorgelegt
medstra-News 75/2025 vom 25.7.2025
Das Bundesgesundheitsministerium legt erneut einen Referentenentwurf vor, um den Kreis möglicher Nierenlebendspender zu erweitern. Danach soll die sog. „Überkreuzspende“ legalisiert werden.
Bislang dürfen Nieren lebend nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere Personen gespendet werden, die dem Spender „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Zukünftig soll die Spende auch „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger möglich sein, der mit einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender nicht kompatibel ist. Im Gegenzug gehe die Spenderniere des anderen Paares an den Empfänger des ersten Paares.
Verlag C.F. Müller