medstra-News 91/2025 vom 25.9.2025
Die Anzahl der Hinweise von Versicherten auf mögliche Behandlungsfehler bei den Allgemeinen Ortskassen (AOK) ist gestiegen. Das geht aus den Daten des AOK-Bundesverbandes hervor. Während im vergangenen Jahr 16.660 Fälle gemeldet wurden, waren es im Jahr zuvor noch 16.064 Meldungen. Die meisten Meldungen betreffen die Bereiche der Orthopädie und der Chirurgie. Unter den abschließend geprüften Fällen im letzten Jahr konnte in knapp 29 % der Fälle bestätigt werden, dass tatsächlich ein Behandlungs- oder Pflegefehler vorlag.
Der AOK–Bundesverband forderte in einem Positionspapier Verbesserungen im Umgang mit Behandlungsfehlern und Entschädigungsforderungen und verlangte eine Stärkung der Patientenrechte. Insbesondere seien Erleichterungen bei der Beweislast nötig, so die Verbandschefin Carola Reimann. Das gelte vor allem für den Nachweis von Schäden durch Arzneimittel. Die AOK fordert, die Beweislast für alle Gesundheitsschäden künftig auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent zu reduzieren. Versicherte sollen die Möglichkeit erhalten, bei der Vermutung eines Behandlungsfehlers Kassen oder Sachverständige und Schlichter der Ärzteschaft zu kontaktieren, um medizinische und juristische Gutachten in Auftrag geben zu lassen.