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Gewerbsmäßiger Bandenbetrug im Pflegebereich – Anklage erhoben

medstra-News 93/2025 vom 7.10.2025

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) hat Anklage gegen fünf Personen erhoben, denen sie gewerbsmäßigen Bandenbetrug in 11 bzw. 53 Fällen vorwirft.

Bei den Angeschuldigten handelt es sich um Inhaber und Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes. Über ein Abrechnungsunternehmen sollen sie nicht erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege und nicht erbrachte ambulante Pflegeleistungen bei verschiedenen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Rechnung gestellt haben, wobei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zwischen April 2020 und April 2024 ein Schaden in Höhe von 43.000 Euro entstanden sei.

Die ZKG hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem sie einen Hinweis über ihr anonymes Hinweisgebersystem sowie eine Anzeige der AOK erhalten hatte. Ein Angeschuldigter bestreitet die Vorwürfe; alle Angeschuldigten gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.


Verlag C.F. Müller

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