medstra-News 94/2025 vom 7.10.2025
Nach Warnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor massiven Engpässen bei der Arzneimittelversorgung hat die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) bekräftigt, dass die Versorgung gesichert sei.
Die DKG warnte in einer Pressemitteilung insbesondere vor Knappheiten bei Arzneimitteln für Kinder und bei der Arzneimitteltherapie in Krankenhäusern. Ihr Vorstandsvorsitzender, Gerald Gaß, mahnte nachdrücklich, dass Krankenhäuser „schnell an die Grenzen der Versorgungssicherheit“ geraten könnten und dass dadurch auch ein logistischer Mehraufwand in Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken entstehe. Er forderte „einen klaren politischen Kurs, der den Krankenhäusern Planungssicherheit gibt“.
Die Bundesgesundheitsministerin erklärte laut einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts, dass sie die Sorgen angesichts der Situation in den vergangenen Jahren verstehen könne. Die Versorgung habe sich jedoch besonders bei Kinderarzneimitteln verbessert und die Politik könne „auch kurzfristig bei Engpässen mit geeigneten Maßnahmen reagieren“.
Die DKG legte unterdessen ein Positionspapier zur modernen und verlässlichen Arzneimittelversorgung an Krankenhäusern vor. Darin werden verschiedene Forderungen der Krankenhäuser zusammengefasst, etwa für ein optimiertes Monitoring, Ausnahmeregelungen und Belieferungspflichten für pharmazeutische Unternehmen. Insbesondere gebe es bislang nur eine Pflicht für Pharmaunternehmen, eine Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen zu gewährleisten. Eine entsprechende Regelung für die Direktbelieferung von Krankenhäusern fehle indes, sodass es bei Engpässen dazu kommen könne, dass Hersteller Krankenhäuser gegenüber dem Großhandel nachrangig beliefern müssten. Auch bei der Abwicklung rückwirkender Erstattungsansprüche, speziell bei hochpreisigen Arzneimitteln, sowie bei verschiedenen bürokratischen Vorgaben fordert die DKG eine Entlastung.
Bereits in vergangenen Jahren hatte es insbesondere im Winter immer wieder Engpässe bei der Arzneimittelversorgung, insbesondere bei Medikamenten für Kinder, gegeben. 2023 verabschiedete der Bundestag daher das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das strukturelle Maßnahmen im Bereich der Preisregulierung, der Medikamentenproduktion und der Lagerhaltung vorsieht, um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken. Vor allem müssen Krankenhausapotheken seither bestimmte Arzneimittel stärker bevorraten. Das Positionspapier der DKG bemängelt aber, dass die Umsetzung dieser Vorgaben die Krankenhäuser ohne Ausgleich und ohne „Resilienz-Gesamtstrategie“ stark belaste.