medstra-News 112/2025 vom 27.11.2025
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) hat im TV-Sender „Welt“ vorgeschlagen, die Abgabe teurer Medikamente an hochbetagte Patienten einzuschränken. Die Bevölkerung nehme das Gesundheitssystem „viel zu sehr in Anspruch“ und gehe „verschwenderisch mit den wenigen Ressourcen“ um. Auch die Frage, ob sehr alten Menschen noch teure Medikamente verordnet werden müssten, stelle sich in diesem Zusammenhang. Konkret bildete er das Beispiel einer Hundertjährigen mit einer Krebserkrankung im Endstadium. In solchen Fällen sei darüber nachzudenken, ob noch „die neuesten Therapien aufgefahren“ werden müssten.
Hintergrund seiner Äußerungen sind die hohen Kosten, die das deutsche Gesundheitssystem verursacht, obwohl die Versorgungsqualität hinter der mancher anderer Länder zurückbleibt. Neben Arzneimittelherstellern, Leistungserbringern, Krankenkassen und weiteren Akteuren des Gesundheitssystems müssten auch Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zur Lösung leisten.
Damit löste er eine breite Debatte über Ethik und Kosten der Medizin aus. Verschiedene Pflege- und Ärztevertreter und Medizinethiker äußerten sich dahingehend, dass eine angemessene medizinische Versorgung und nicht die Ökonomie im Vordergrund der Debatte stehen sollte. Eine pauschale Altersgrenze führe nicht weiter, es gehe um die Lebensqualität. Später präzisierte Streeck in einem Gastbeitrag für den Bonner „General-Anzeiger“ und die „Rheinische Post“ seine Äußerungen: „Es geht nicht ums Sparen, sondern darum, Menschen etwas zu ersparen: Wie wir sie in ihren letzten Lebensphasen verantwortungsvoll begleiten – statt sie aus falschen Anreizen zu überversorgen.“
Die Bundesregierung distanzierte sich vom Vorstoß ihres Drogenbeauftragten. Ein Regierungssprecher stellte klar, dass Streecks Vorschlag „nicht unsere Haltung als Bundesregierung“ sei. Auch die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) teilte mit, dass das Ministerium „diese Zielrichtung“ nicht verfolge.
