medstra-News 113/2025 vom 27.11.2025
Der Bundestag hat am 13.11.2025 einer Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) zugestimmt, die den Missbrauch von Lachgas und „K.O.-Tropfen“ einschränken soll. Das Gesetz soll die Herstellung von und den Handel mit Distickstoffmonoxid (Lachgas), Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) verbieten. Auch Verkauf, Abgabe und Überlassung an sowie Erwerb und Besitz durch Minderjährige sollen untersagt sein. Erlaubt bleibt jedoch die Verwendung der Stoffe in Industrie und Wissenschaft sowie als Arzneimittel.
Lachgas ist ein immer häufiger als „Partydroge“ genutzter und bislang legal erhältlicher Stoff, der zu Erfrierungen, Schwindelanfällen, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und Lähmungserscheinungen führen kann. GBL und BDO sind wichtige Lösungsmittel und Ausgangsstoffe in der Pharma- und Chemieindustrie, werden aber auch als Rauschmittel sowie als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexual- oder Raubdelikte missbraucht.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 2.7.2025 beschlossen. Nach dem Beschluss des Bundestags bedarf das Gesetz nun noch der Zustimmung des Bundesrats. Dieser soll sich am 19.12.2025 damit befassen, sodass es nach einer Übergangsfrist im April 2026 in Kraft treten könnte.
