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Koalition in Hessen beschließt umstrittene Änderung des PsychKHG

medstra-News 1/2026 vom 7.1.2026

Mit den Stimmen von CDU und SPD hat der hessische Landtag eine Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) beschlossen. Dadurch werden den psychiatrischen Kliniken in Hessen nach Inkrafttreten umfassende Meldepflichten an die Sicherheitsbehörden auferlegt.

Der neu formulierte § 28 Abs. 4 HessPsychKHG verpflichtet die psychiatrischen Kliniken, bei der Entlassung einer wegen Fremdgefährdung untergebrachten Person die jeweils zuständige Polizeibehörde zu informieren. Ferner müssen alle notwendigen Informationen hinsichtlich einer Gefährdungseinschätzung übermittelt werden.

Die beschlossene Änderung wird scharf kritisiert. „Wir lehnen die Gesetzesänderung des hessischen PsychKHG angesichts eines höchst problematischen Umgangs mit der ärztlichen Schweigepflicht aufs Schärfste ab“, sagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Die Änderung des PsychKHG habe „ein erhebliches Stigmatisierungspotenzial“ und werde das Vertrauen der betroffenen Personen in das psychiatrische Hilfesystem und die Arzt-Patienten-Beziehung „grundlegend erschüttern“, so Gouzoulis-Mayfrank.

Auch der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) sieht die Änderung kritisch. Der BVÖGD betont, dass die kommunalen sozialpsychiatrischen Dienste darauf angewiesen seien, dass Betroffene freiwillig und ohne Sorge vor möglichen Konsequenzen niedrigschwellige Angebote nutzten.

Dem Verbandsvorsitzenden Peter Schäfer nach sei eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit nur durch starke kommunale Strukturen, gut erreichbare Hilfsangebote und kontinuierliche Behandlung zu erreichen.


Verlag C.F. Müller

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