Logo C.F. Müller
Vorsitzender des Medizinischen Dienstes fordert verpflichtende Offenlegung von Behandlungsfehlern

medstra-News 5/2026 vom 13.1.2026

Der Medizinische Dienst Bund (MD) befürwortet eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Behandlungsfehlern. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Verbandes, der die Interessen der Medizinischen Dienste der Länder vertritt, forderte im Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, dass Behandler ihre Patienten unaufgefordert über Fehler oder Schäden bei der Behandlung in Kenntnis setzen müssen.

Vor wenigen Wochen hatte der MD seine Behandlungsfehler-Statistik für das Jahr 2024 vorgestellt. Daraus ergibt sich, dass die Gutachter des MD in insgesamt 3.301 der begutachteten 12.304 Fälle Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt hatten (medstra-News 103/2025 vom 11.11.2025).

Gronemeyer sprach sich ferner für ein verpflichtendes digitales Register aus, das sog. „Never Events“ verzeichnen soll, also etwa Operationen am falschen Körperteil oder das Vergessen von OP-Material im Körper. Ziel sei nicht die haftungs- oder strafrechtliche Verfolgung. Vielmehr könne ein Register mit geringem Aufwand die Sicherheit im Gesundheitswesen verbessern und viel Leid ersparen.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite