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Elfter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Stammzellengesetz

medstra-News 7/2026 vom 3.2.2026

Am 3. November 2025 wurde der elfte Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes veröffentlicht (BT-Drucks. 21/2560). Das Stammzellgesetz ist seit 2002 in Kraft; seitdem haben deutsche Gesundheitsbehörden insgesamt 191 Genehmigungen für die Einfuhr oder Verwendung humaner embryonaler Stammzellen erteilt, davon 16 im Berichtszeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023. Das sind weniger als im vorherigen Berichtszeitraum (2020-2021), in welchem 22 Genehmigungen erteilt wurden.
Die Gewinnung embryonaler Stammzellen ist in Deutschland verboten, weshalb Forscher auf importierte Stammzellen angewiesen sind. Der Import wird jedoch als verfahrenstechnisch kompliziert und langwierig kritisiert, was die Forschung ausbremse. Insgesamt wird in dem Bericht festgestellt, dass der Forschungsstandort Deutschland bei vielen wichtigen Entwicklungen in der Grundlagenforschung international kaum beteiligt sei. Selbst in Deutschland entwickelte Technologien dürfen in Deutschland nicht zur Embryonenforschung eingesetzt werden, kritisiert der Bericht. Er nennt auch mehrere Beispiele, in denen internationale Wissenschaftler Positionen in Deutschland aufgrund der Rechtslage nicht angenommen haben oder deutsche Forscher nicht an internationalen Projekten teilnehmen konnten.


Verlag C.F. Müller

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