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Patientenbeauftragter will Beweislast in der Arzthaftung verändern

medstra-News 9/2026 vom 12.2.2026

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), will die Beweislast auf Patientenseite in Arzthaftungsverfahren verringern. Im Ergebnis wolle er „zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit bei möglichen Behandlungsfehlern kommen“. Damit meinte er, dass für den Nachweis der Kausalität eines Behandlungsfehlers für eine eingetretene Verletzung ein Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit gelten soll. Bisher muss der Ursachenzusammenhang zur vollen richterlichen Überzeugung feststehen, lediglich in besonderen Fallgruppen wie bei groben Behandlungsfehlern gibt es Beweiserleichterungen wie eine Kausalitätsvermutung.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist – anders als in vergangenen Legislaturperioden – nicht explizit ein neues Patientenrechtegesetz vorgesehen. Vielmehr ist darin nur allgemein festgehalten, dass Patienten gegenüber Behandelnden gestärkt werden sollen. Der Patientenbeauftragte Schwartze plant daher mosaikartige Änderungen, indem Patientenrechte bei allen geplanten Gesetzen mitgedacht werden sollen. Dies betreffe etwa die Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie das geplante Primärarztsystem, über das derzeit das Bundesgesundheitsministerium beratschlagt. Bereits in der Umsetzung befindet sich ein Anspruch der Versicherten auf eine unentgeltliche Kopie der Behandlungsakte; einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag im Dezember 2025 zugestimmt und der Bundesrat befasste sich am 30.1.2026 damit. Schwartze will darüber hinaus Organisationsfehler in den Blick nehmen und verwies außerdem auf das geplante Innovationsfondsprojekt des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Aufbau eines bundesweiten Registers für besonders schwerwiegende Behandlungsfehler („Never Events“).

Das von der SPD geführte Bundesjustizministerium erklärte gegenüber der „ZEIT“, dass aktuell keine Änderungen an der Beweislast geplant seien. Die Unions-Bundestagsfraktion wies den Vorstoß des Patientenbeauftragten zurück, da sie mehr Streitfälle und einen massiven Anstieg bürokratischer Verfahren fürchtet. Demgegenüber legte die Grünen-Fraktion selbst einen Antrag vor, der Beweislasterleichterungen, zuverlässige Dokumentation und weitere Reformen bei den Patientenrechten fordert (BT-Drucks. 21/3796). Auch der AOK Bundesverband schloss sich der Forderung des Patientenbeauftragten nach einer Beweismaßanpassung an.


Verlag C.F. Müller

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