medstra-News 11/2026 vom 12.2.2026
Die Bundesregierung plant, die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis zu Konsumzwecken über Onlineportale einzuschränken. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stieß dieses Vorhaben auf breite Unterstützung der Fachverbände, wurde jedoch auch von Forderungen nach differenzierteren Perspektiven begleitet.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis hat der Import von Medizinalcannabis nach Deutschland stark zugenommen. Im ersten Halbjahr 2025 wurden rund 80 Tonnen importiert, was einer Steigerung von über 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um neun Prozent. Vermutet wird, dass Onlineanbieter bei dieser Entwicklung eine erhebliche Rolle spielen, indem sie Interessenten, oft lediglich aufgrund eines ausgefüllten Fragebogens, einen vereinfachten Zugang zu ärztlichen Verordnungen auf Selbstzahlerbasis ermöglichen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG-E) beabsichtigt, durch ein Fernbehandlungs- und Versandverbot, den Verkauf von Cannabisblüten auf Verordnungen auf den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient zu beschränken.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützen dies. Ein persönlicher Kontakt sei eine „unabdingbare Voraussetzung für die Verordnung eines Cannabispräparats“, da dies auch für andere Arzneimittel mit Suchtpotenzial wie Schmerz- oder Schlafmittel gelte, erklärte der BÄK-Präsident Klaus Reinhardt am 14. Januar 2026 bei der ersten Anhörung des Entwurfs beim Bundesgesundheitsausschuss. Der GKV-Spitzenverband teilt diese Ansicht und regt an, die Versorgungsbedingungen für Cannabisblüten zu überprüfen.
Kritische Stimmen kommen von Vertretern der Apothekerschaft und der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Diese warnen davor, dass ein striktes Verbot von Fernbehandlung und Versand den Zugang zu Medizinalcannabis für Patienten erschweren könnte, insbesondere für jene in ländlichen Gebieten, die häufig schwer krank und in ihrer Mobilität eingeschränkt seien. Die Apothekerverbände sind gespalten. Während die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den Entwurf unterstützt, fordert der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) genauere Ausführungen, um etwaige negative Folgen für Patienten zu vermeiden. Der Verband erkannte an, dass der persönliche Kontakt zwischen Ärzten und Patienten unabdingbar sei, plädiert jedoch dafür, telemedizinische Kontakte zuzulassen. Dies sei wichtig, da weiterhin kein flächendeckender Zugang zu Vor-Ort-Praxen gewährleistet sei und der Zugang für Patienten, die nicht einfach eine Praxis besuchen können, dadurch erschwert würde. Kritik gibt es auch bezüglich der möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf den Schwarzmarkt sowie auf EU-rechtliche Bestimmungen.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen fordern eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen, die der Realität des Cannabiskonsums gerecht wird. Zudem wird eine Stärkung von Prävention und Beratung in diesem Bereich gefordert.
Innerhalb der SPD gibt es ebenfalls Widerspruch, da die geplanten Maßnahmen in die Berufsfreiheit der Ärzte und die Handlungsfreiheit der Patienten eingreifen könnten. Darüber hinaus könnte das Versandverbot die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr innerhalb der EU beeinträchtigen. Infolgedessen wird eine verfassungskonforme und europarechtskonforme Lösung gefordert, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet.
