medstra-News 12/2026 vom 24.2.2026
Im Oktober 2025 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Überkreuzlebendspende („Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“, BT-Drucks. 21/3619) beschlossen. In Zukunft sollen so Lebendnierenspenden zwischen zwei unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden (näher hierzu medstra-News 100/2025).
Am 30.1.2026 wurde der Entwurf im Bundestag in erster Lesung diskutiert: Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Tanja Machalet (SPD), betonte die besorgniserregenden Zahlen, wonach 2024 rund 6.400 Menschen auf der Warteliste für eine Spenderniere standen, aber nur 2.075 Nierentransplantationen durchgeführt wurden – 253 Personen starben, während sie vergeblich auf eine Spenderniere warteten. Der Lebendnierenspende solle größere Bedeutung beigemessen werden, wenn man berücksichtige, dass die durchschnittliche Wartezeit für eine postmortale Nierenspende in Deutschland bis zu acht Jahre beträgt. CDU-Abgeordnete befürworteten den Vorstoß und unterstrichen dabei, dass die Freiwilligkeit der Lebendspenden gesichert bleiben müsse. Zum besseren Schutz der Spendenden forderten AfD-Abgeordnete dagegen eine Überarbeitung des Gesetzesentwurf.
Julia-Christina Stange (Linke) sieht die primäre Lösung für den Organmangel in Deutschland in einer grundlegenden Reform. Sie forderte eine erneute Diskussion über eine Widerspruchslösung. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) möchte ebenfalls am Subsidiaritätsprinzip festhalten. Der politische Fokus sollte ihrer Ansicht nach darauf liegen, die Organisation von Organspenden weiter zu optimieren.
Die Lesung endete mit einer Überweisung des Entwurfs in die entsprechenden Ausschüsse. Die folgenden Beratungen soll der Gesundheitsausschuss leiten. Auch Expertenanhörungen sind geplant.
