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Ausgabe 3/2020

Beiträge

Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School Hamburg/Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg/ Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München/Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht in Köln, Universität Passau
medstra-statement: Rechtmäßiges Handeln in der dilemmatischen Triage-Entscheidungssituation

Prof. Dr. Bernhard Hardtung, Universität Rostock
Die neuere Rechtsprechung zum Sittenverstoß nach § 228 StGB und zur Bedeutung eines mitverwirklichten abstrakten Gesundheitsgefährdungsdelikts

Prof. Dr. Erik Kraatz, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
Zum Abrechnungsbetrug eines psychologischen Sachverständigen

Dr. Felix Ruppert, Universität Bayreuth
Die Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz. Strafrechtliche Implikationen des Coronavirus

StA Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), Bremen
Strafrecht in Zeiten des Coronavirus – Konsequenzen des Verstoßes gegen Quarantänemaßnahmen bei Infektionskrankheiten

Wiss. Mit. Henning Lorenz, M.mel, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Strafrechtliche Entscheidungen zur Organallokation abseits des Göttinger Falles

 

Tagungsberichte

Wiss. Mit. Lucas Reinert, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
10. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag – Tagungsbericht

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Januar bis März 2020

 

Entscheidungen

  • BGH 30.1.2019 – 2 StR 325/17 Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden
  • BGH 23.7.2019 – 1 StR 107/18 Bewertung der Bedenklichkeit eines Arzneimittels nach Risiko-Nutzen-Abwägung
  • OLG Dresden 2.5.2018 – 2 Ws 137/18 und 2 Ws 138/18 – Organallokationsskandal – Leipziger Fall
  • LG Leipzig 7.2.2018 – 1 Ks 301 Js 213/13 Organallokationsskandal – Leipziger Fall
  • OLG Stuttgart 6.8.2019 – 4 Ws 151/19 Ärztlicher Abrechnungsbetrug; Inhalt konkludenter Erklärungen
  • OLG Dresden 24.9.2019 – 4 U 1401/19 Heimliche Filmaufnahmen in einem Klinikum
  • OLG Celle 15.11.2019 – 3 Ws 241/19 (MVollz) Fesselung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten bei Ausführung zu ärztlicher Behandlung

 

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Beiträge

Prof. Dr. Karsten Gaede / Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel / Prof. Dr. Frank Saliger / Prof. Dr. Michael Tsambikakis
medstra-Statement: Rechtmäßiges Handeln in der dilemmatischen Triage-Entscheidungssituation
In Ermangelung gesetzlicher Vorgaben wird derzeit eine Vielzahl theoretischer Modelle zur Bewältigung von Situationen debattiert, in denen Ärztinnen und Ärzte mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht allen Patienten gleichzeitig helfen können. Während einige die Entscheidung in die Hand von Medizinern legen wollen, plädieren andere für eine Auswahl nach Maßgabe sozialer Kriterien, etwa des Alters, oder ein Losverfahren. Umstritten sind nicht nur die Entscheidungskriterien; Unklarheit herrscht auch über die rechtlichen Folgen einer auf Grund dieser Kriterien getroffenen Entscheidung. Das vorliegende Papier knüpft an die medizinethische Debatte an, um auf der Basis des geltenden Rechts die drängenden rechtlichen Fragen zu klären. Es zeigt, dass Ärzte mit Hilfe medizinischer Kriterien und Verfahren rechtmäßige Auswahlentscheidungen treffen können und dürfen, die die sog. normative Basisgleichheit der Menschen unangetastet lassen.

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Prof. Dr. Bernhard Hardtung
Die neuere Rechtsprechung zum Sittenverstoß nach § 228 StGB und zur Bedeutung eines mitverwirklichten abstrakten Gesundheitsgefährdungsdelikts
Der Beitrag bespricht insgesamt zustimmend das Urteil BGHSt 64, 69 ff. 1 und hat wie das Urteil den Schwerpunkt bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen die „guten Sitten“ nach § 228 StGB vorliegt. Dabei werden vor allem vier Entscheidungen des BGH verglichen, die sich alle mit der Frage befassen, welche Bedeutung es für die Sittenwidrigkeit einer tatbestandlichen Körperverletzung hat, wenn bei ihrer Begehung ein abstraktes Gefährdungsdelikt mitverwirklicht worden ist, das ebenfalls das Rechtsgut der Gesundheit schützt. Berücksichtigt werden dabei § 231 StGB und § 29 BtMG. Betont wird die „zweischrittige“ Struktur der Prüfung eines Sittenverstoßes, die nach der mittlerweile gängigen Rechtsgutslösung erforderlich ist.

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Prof. Dr. Erik Kraatz
Zum Abrechnungsbetrug eines psychologischen Sachverständigen
Der Betrugstatbestand ist von der Rechtsprechung immer weiter normativ aufgeladen worden. Dies zeigt sich insbesondere beim vertragsärztlichen Abrechnungsbetrug, bei dem die Rechtsprechung im Rahmen der Prüfung eines Vermögensschadens eine erbrachte ärztliche Leistung wertmäßig mit Null ansetzt und somit einem Schaden durch Honorarzahlung in voller Höhe annimmt, wenn die ärztliche Leistung nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge. Diese streng-formale Sichtweise hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.12.2018 – 3 StR 270/18 auf die Abrechnung von familiengerichtlichen Gutachten durch einen ärztlichen Sachverständigen übertragen, der wahrheitswidrig angab, „Diplom-Psychologe“ zu sein. Dies ist nicht nur zivilrechtlich zu kritisieren, da die Gutachten von den Gerichten vollumfänglich verwertet wurden, sondern auch straf- und sogar verfassungsrechtlich.

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Dr. Felix Ruppert
Die Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz. Strafrechtliche Implikationen des Coronavirus
Mit dem Auftreten des Coronavirus in Deutschland ist das Infektionsschutzgesetz in den Fokus der Öffentlichkeit getreten. Dieses stellt seinem Zwecke nach Mittel zur Verfügung, die der Vorbeugung sowie Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten bei Menschen, aber auch der frühzeitigen Erkennung entsprechender Infektionen dienen. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes wurden so in zahlreichen Bundesländern Regelungen zur Beschränkung des sozialen Zusammenlebens (social distancing) getroffen. Unklarheit in der Bevölkerung herrscht aber bisweilen bezüglich der Rechtsfolgen von Verstößen gegen derartige Einschränkungen. Der Beitrag soll daher einen Überblick über die strafrechtlichen Implikationen des Infektionsschutzgesetzes in Zeiten des Coronavirus geben.

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Dr. Niclas-Frederic Weisser
Strafrecht in Zeiten des Coronavirus – Konsequenzen des Verstoßes gegen Quarantänemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Der Verfasser zeigt – am aktuellen Beispiel des derzeitigen Coronavirus – die Möglichkeiten der staatlichen Organe zur Anordnung von individuellen Quarantänemaßnahmen auf, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen oder zu verlangsamen. Ferner wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen diese grundrechtsintensive Maßnahme angeordnet werden kann. Im Anschluss geht der Verfasser ausführlich auf die strafrechtlichen Konsequenzen einer Zuwiderhandlung gegen angeordnete Quarantänemaßnahmen ein und wirft die Frage einer Gesetzesänderung auf.

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Henning Lorenz
Strafrechtrechtliche Entscheidungen zur Organallokation abseits des Göttinger Falles
Der letztinstanzliche Freispruch im Göttinger Organallokationsskandal liegt mittlerweile drei Jahre zurück. Allerdings hatten Staatsanwaltschaften und Gerichte auch abseits dieses Falles Anlass, sich mit Verwerfungen bei der Organverteilung zu befassen. Der Beitrag stellt diese – eher wenig beachteten – Verfahren, die Entscheidungen und die Entscheidungsgründe dar und unterzieht sie einer Analyse.

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