medstra-News 29/2026 vom 28.4.2026
Der Bundestag beschloss am 26.3.2026 mehrheitlich eine Reform der Organspende. Sie ermöglicht Lebendnierenspenden auch zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren „über Kreuz“ sowie auch als „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ an nicht bekannte Personen (zum Gesetzentwurf und zur Debatte bereits medstra-News 100/2025 vom 11.11.2025 sowie 12/2026 vom 24.2.2026). Die umfangreichen Änderungen des Transplantationsgesetzes und weiterer Gesetze (BT-Drucks. 21/3619) passierten das Parlament mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen. Die Linke stimmte dagegen, die AfD enthielt sich. Die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken (CDU) lobte die Entscheidung als „Tag der Hoffnung für alle, die auf eine lebensnotwendige Spenderniere angewiesen sind“.
Die Reform soll den Kreis der potenziellen Organspender und -empfänger erweitern und dem nach wie vor eklatanten Mangel an Spenderorganen entgegenwirken (dazu medstra-News 24/2026 vom 31.3.2026). Die Überkreuzlebendnierenspende ermöglicht es, dass eine wechselseitige Spende erfolgt, wenn einzelne Organspendepaare – die selbst weiterhin ein Näheverhältnis aufweisen müssen – nicht kompatibel sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Blutgruppen oder Gewebemerkmale der sich nahestehenden Personen nicht übereinstimmen. Zudem soll der Grundsatz der Subsidiarität aufgehoben werden, der eine Lebendspende bislang nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein geeignetes postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Des Weiteren wird eine nicht gerichtete, anonyme Lebendnierenspende gestattet und es werden Hürden auch bei der Gewebespende abgebaut. Das Gesetz bereitet außerdem die institutionellen Änderungen vor, die zur Umsetzung der Liberalisierung erforderlich sind, etwa die Einführung eines nationalen Programms zur Organisation und Vermittlung von Überkreuz- und nicht gerichteter anonymer Spende.
Änderungsanträge der Grünen-Fraktion, die etwa ein bundesweites Lebendspenderegister vorsahen, hatten dagegen keinen Erfolg. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kirsten Kappert-Gonther kritisierte darüber hinaus auch, dass der Spenderschutz hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibe (siehe zur Kritik an der Entscheidung gegen eine Ausweitung des Organspenderegisters auch medstra-News 18/2026 vom 12.3.2026). Ein Entschließungsantrag der Linken-Fraktion, der die Risiken der Lebendspende stärker betonte und das bisher bestehende Regel-Ausnahme-Verhältnis beibehalten wollte, scheiterte ebenfalls. Dagegen begrüßten die Bundesärztekammer und die Deutsche Transplantationsgesellschaft die Änderung nachdrücklich.
