medstra-News 45/2026 vom 28.7.2026
Die Diskussionen um eine mögliche Widerspruchslösung bei der Organspende setzen sich fort. Im Bundestag hatten sich vor einigen Wochen zwei fraktionsübergreifende Initiativen für bzw. gegen eine Widerspruchslösung gegründet (s. medstra-News 37/2026 vom 3.6.2026, auch zu weiteren Newsmitteilungen zur Organspende). Nun äußerten sich weitere Beteiligte.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), erklärte, er sei sehr froh, dass im Bundestag wieder über eine Neuregelung der Organspende debattiert wird. Einen Wechsel zu einer Widerspruchslösung hielt er für „sehr naheliegend“, teilte er gegenüber Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit. Außerdem werde mit der Widerspruchslösung „niemand zur Organspende verpflichtet oder gar gezwungen“. Ein Nein werde respektiert. Deshalb wies er den Einwand, die Widerspruchslösung schränke die Selbstbestimmung ein, zurück.
Auch der ehemalige Bundesminister der Gesundheit Karl Lauterbach (SPD) hofft auf eine Widerspruchslösung, die im besten Fall noch im Herbst 2026 kommen könne. Der Fall Mette-Marit könne dabei helfen. Damit verwies er auf die Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen, die aufgrund einer Lungenfibrose eine Lungentransplantation benötigte. Nachdem der Palast in Oslo am 5.6.2026 vermeldet hatte, dass sie auf die Warteliste für Spenderorgane gesetzt worden war, hatten sich nach norwegischen Medienberichten 12.000 Menschen als Organspender eintragen lassen – 180-mal so viele wie im Vormonat. Bereits Mitte Juni erhielt die Kronprinzessin das benötigte Organ. Allerdings gilt in Norwegen keine uneingeschränkte Widerspruchslösung: Verstorbene werden zwar prinzipiell zu Organspendern, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben, die Angehörigen können aber die Organentnahme ablehnen.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, unterstützt ebenfalls die Widerspruchslösung. Sie setze nicht nur ein Signal der Solidarität, sondern schaffe auch eine verlässlichere Grundlage für die Ärzteschaft.
Derzeit gilt in Deutschland eine Regelung, nach der eine Organ- oder Gewebespende bei toten Spendern nur bei dokumentierter Einwilligung zu Lebzeiten oder einer Zustimmung durch den nächsten Angehörigen möglich. Dagegen besteht in mehreren anderen europäischen Ländern eine Widerspruchslösung, bei der alle Erwachsenen Spender sind, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprechen.
